Bedingungslose Existenzsicherung mittels Grundeinkommen

Veröffentlicht von

„Was ist das Bedingungslose Grundeinkommen?“

Das Bedingungslose Grundeinkommen ist folgendermaßen definiert:
* Es steht allen Menschen individuell garantiert  zu
* Es soll in existenzsichernder Höhe sein und gesellschaftliche Teilnahme ermöglichen
* ohne Bedürftigkeitsprüfung (Einkommens-/Vermögensprüfung),
* ohne Arbeitszwang oder sonstige Verpflichtung

Was würde sich durch ein Bedingungsloses Grundeinkommen für die bisherigen Hartz IV Bezieher in Deutschland ändern?

1. keine Arbeitspflicht, keine verpflichtenden Maßnahmen vom Jobcenter, keine Sanktionen, kein sich dem Arbeitsmarkt verfügbar halten.

2. keine Einkommens- und Vermögensprüfung. Das heißt, z.B. dass man zusätzlich zum Grundeinkommen auf Erspartes zurückgreifen kann, weil es nicht erst verbraucht werden musste. Aber eben auch, dass man ohne Abzug vom BGE dazu verdienen kann. Je nach Modell gäbe es dann sehr wohl Abzüge vom Einkommen in Form von Steuern oder eventuell noch bestehender Sozialversicherungen, aber es würde nicht wie jetzt „angerechnet“. Heute wird ja quasi jeder Zuverdienst vom Arbeitslosengeld abgezogen, sodass sich das Arbeiten erst lohnt, wenn man mehr verdient als vorher Leistungen bezogen wurde. Um das nicht arbeiten durch nicht-lohnen zu unterbinden wurde die Arbeitspflicht eingeführt, siehe oben. Das sind dann die sogenannten „Aufstocker“.

Aber Vorsicht, dass ist nicht bei allen Modellen so. Leider hatte die Schweizer Initiative zur Volksabstimmung ein Modell vorgeschlagen, bei der jeglicher Lohn mit dem BGE verrechnet worden wäre.

3. „individuelle Zahlung“ schafft Unabhängigkeit, auch innerhalb von Familien oder anderen Formen des Zusammenlebens. „Garantiert“ ermöglicht eine Zukunftsplanung die nicht primär auf Existenzsicherung aus ist. Z.B. bei den Kindern zuhause bleiben, auch wenn das heißt, dass man dann nicht mehr in deinen Beruf zurück kann. Oder ein Musikerleben, Tätigkeiten ohne klassische Berufsausbildung. Oder vieles mehr.

4. Was man unter „Existenzsicherung“ und vor allem unter „gesellschaftlicher Teilhabe“ konkret versteht, darin scheiden sich die Geister. Es ist für die Wirkung, Realisierbarkeit und Akzeptanz eines BGE aber von entscheidender Bedeutung. Geht es ums bloße Überleben, oder soll auch der „übliche“ Wohlstandskonsum mit abgedeckt sein? Davon hängt natürlich auch die Motivation an, dann noch zu arbeiten. Davon hängt ab, ob es mit unserem Gerechtigkeitsgefühl vereinbar ist. Es ist quasi das Maß der Freiheit, die durch ein BGE erlangt würde.

„Wie hoch sollte es sein?“

Diese Frage lässt sich meines Erachtens schlecht auf eine Zahl reduzieren. Um wirklich Existenzsichernd zu bleiben, ohne unrealistisch zu werden, ist meiner Meinung nach eine dynamische Anpassung notwendig. Entweder politisch oder rechnerisch z.B. über das BIP oder an die Inflation. Ob es emanzipatorisch ist, hängt sowohl von der Höhe ab, als auch davon, was mit anderen bisherigen Sozialleistungen passieren würde. In jedem Falle führt ein BGE, das die oben genannte Definition erfüllt, aber zu einer Verbesserung der Selbstermächtigung.

„Wer hat was davon?“

Ginge es denn irgendwem besser mit BGE? Ja, den jetzigen Harzt IV Empfängern, durch oben genannte Änderungen, allerdings wäre nicht unbedingt gesagt, dass sie mehr Geld bekommen würden. Aber es wäre mindestens leichter, welches dazu zu verdienen, möglich noch Reste zu haben und wenn das alles nicht gewollt oder gekonnt würde, dann drohten wenigstens keine Sanktionen.
Es ginge wahrscheinlich auch vielen die jetzt mehr als Hartz IV haben besser, weil die Angst vor dem Abstieg abgemildert werden würde.

„Warum soll es an alle gezahlt werden, auch die die es gar nicht brauchen?“

Die Frage danach, warum es auch an die gut Verdienenden gezahlt werden sollte, ist sehr legitim. Die Antwort ergibt sich aus dem Prinzip des BGE. Wenn das Vermögen und das Einkommen für den Erhalt des BGE nicht geprüft wird, dann MUSS es erstmal an jeden ausgezahlt werden. Zumindest jeden der Anspruch darauf erhebt. Davon unberührt könnte es sein, dass Einkommen jeglicher Art besteuert werden und somit im Netto nicht mehr, sondern vielleicht sogar weniger rauskommt als bisher.

„Also einfach nur rechte Tasche linke Tasche?“ 

Ist dann das BGE NUR ein vorweg ausgezahlter Steuerfreibetrag und sonst nichts? Ich würde sagen,  es ist ein großer Unterschied ob ich frage: >Bist du so arm, dass du es brauchst?< Oder ob ich frage: >Bist du so reich, dass du an anderer Stelle zahlen musst<. Der Unterschied liegt nicht im Betrag auf dem Konto, sondern in der Würde des Gefragten.

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.