Häufige Irrtümer und Missverständnisse beim BGE – Lohnentwicklung

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“Die Unternehmen werden geringere Löhne zahlen, wenn die Angestellten schon ein Grundeinkommen vom Staat erhalten”

Durch das Grundeinkommen wird die Verhandlungsposition des Arbeitnehmers verbessert. Durch die Bedingungslosigkeit des Grundeinkommens ist niemand mehr erpressbar. Keiner kann mehr durch Existenzangst dazu gezwungen werden, unzumutbare Tätigkeiten oder Arbeitsbedingungen zu akzeptieren. Je nach Tätigkeit können dadurch die Löhne gesteigert werden. Inbesondere wenn sich sonst niemand mehr findet, der es macht. Bei anderen Tätigkeiten können die Löhne fallen, vor allem wenn die Arbeit einen hohen Anteil Selbstverwirklichung hat. Falls es insgesamt zu geringeren Lohnkosten kommt, müssten dem höhere Unternehmenssteuern gegenüberstehen, die dann in die Finanzierung des Grundeinkommens mit eingehen würden. Wichtig dabei ist außerdem: niedrige Löhne oder Teilzeitbeschäftigung führen nicht mehr zur Armut, da das Bedingungslose Grundeinkommen als sichere Basis immer da ist.

Ausnahme: Die Möglichkeit “Nein” zu sagen zu einem Jobangebot, hängt stark von der Alternative ab. Bei partiellen Grundeinkommen, die für sich selbst noch nicht zum Leben reichen, ist es entscheidend, wie das sonstige Sozialsystem drumherum aussieht. Ein Grundeinkommen, das die Existenz nicht sichert und bei dem gleichzeitig alle anderen sozialen Absicherungen abgeschafft werden würden, verschlechtert die Verhandlungsposition, führt zu Armut und Ausnutzung. Eine Abschaffung des Sozialstaats über das Grundeinkommen hinaus wäre allerdings nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil vom 09. Februar 2010 schon gesagt:

4. Der Gesetzgeber kann den typischen Bedarf zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums durch einen monatlichen Festbetrag decken, muss aber für einen darüber hinausgehenden unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf einen zusätzlichen Leistungsanspruch einräumen.

2 Kommentare

  1. Ich bin erwerbsunfähig. Ich kann nicht sagen da geh ich eben noch arbeiten, das wird nix, das habe ich vielfach versucht und bin nur ausgenutzt worden. Ich kann daher nur ein gewinnbeteiligendes und teilhabe sicherndes BGE akzeptieren, mit irgendwelchen schrittweisen Erhöhungen um paar Euro/Jahr bei am ANfang zu niedrigem Grundeinkommen brauchen wir daher gar nicht erst anzufangen oder die Erwerbsunfähigkeitsrente bleibt unverändert erhalten wird weiterhin jährlich erhöht undf das BGE wird dann obendrauf gezahlt. Nicht anders! Oder von Beginn an richtig hohes BGE das auch solche Mehrbedarfe so abdeckt, dass wer diese Mehrbedarfe hat, das Geld übrig hat und dennoch am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann und wer diesen Mehrbedarf nicht hat hat eben mehr für seinen Lebensstandard übrig!

  2. Unterdrückung was damals deutlich einfacher. Es ist nur eine Frage der Zeit bis diese momentan krank machende Struktur zerfällt. Ein vernünftiges Grundeinkommen wird und muss sich etablieren. Anders wird es wohl Wirtschaftlich nicht funktionieren. Das dies so ist wird doch immer deutlicher.
    Jedem steht eine sichere Existenz zu, eine ausreichende finanzielle Basis.

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