Kindergeld für alle

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Sehr viele Menschen in Deutschland leben ganz oder teilweise von familiären Transfereinkommen. Das heißt, ihr Lebensunterhalt oder ein Teil davon wird durch andere Familienmitglieder (oder auch Freunde) bereitgestellt. 

Die klassischste Variante ist die der Ehefrau, die kein eigenes oder nur ein geringes eigenes Einkommen hat. Das gilt aber ebenso für viele unverheiratete Partner*innen, Ehemänner, Studenten und in den letzten Jahren auch zunehmend Rentner*innen, die von ihren Kindern finanziell unterstützt werden. 

Alle diese Personen können ihren Einkommensteuer-Freibetrag nicht – oder nicht vollständig – selbst nutzen, da sie gar nicht – oder nicht so viel – Einkommensteuern zahlen. Das Gleiche gilt natürlich auch für alle anderen in verdeckter Armut Lebenden. Derjenige, der ihnen das Einkommen privat sichert, kann den Freibetrag aber auch nicht nutzen – es sei denn, sie sind verheiratet. Ehepartner*innen können ihren Grundfreibetrag weitergeben. Es werden dann beide gemeinsam veranlagt und steuerlich so betrachtet, als hätte jeder eine Hälfte des Einkommens erwirtschaftet. Das ist das sogenannte Ehegattensplitting. Für nicht-verheiratete Personen gibt es diese Möglichkeit nicht. 

Der Sohn, der seiner Mutter jeden Monat ein paar Hundert Euro überweist, weil die Rente sonst nicht reicht, kann das nicht von seiner Steuer absetzen. Die Großmutter, die dem Enkel das Studium finanziert, ebenso wenig. Der Onkel, der einem (noch) wenig erfolgreichen Künstler finanziell unter die Arme greift, kann den Steuerfreibetrag nicht übertragen bekommen. Auch Geschwister, die sich gegenseitig unterstützen, haben keine Möglichkeit, vom Ehegattensplitting zu profitieren. 

Nun, können diese Menschen nicht (alle) heiraten. Und selbst wenn, würde das die Abhängigkeiten nur noch weiter zementieren. Das sollte aber kein Grund sein steuerlich benachteiligt zu werden.

Steuerfreibetrag auszahlen

Jedem sollte der Grundfreibetrag zustehen unabhängig von seiner Lebensform! Eine faire und einfache Möglichkeit dazu wäre es, jedem ausnahmslos seinen Grundfreibetrag direkt auszuzahlen. Im Gegenzug würde der Steuerfreibetrag gestrichen. Ja nach Gestaltung könnte dieser auch weiterhin per Günstigerprüfung zur Wahl stehen.

Beim Kindergeld wird etwas Ähnliches schon gemacht. Es wird vorab an alle Berechtigten ausgezahlt. Bei der Einkommensteuererklärung wird dann geprüft, ob es günstiger ist, den Steuerfreibetrag zu nutzen, dann wird die schon gezahlte Summe dabei angerechnet, ansonsten bleibt es einfach bei dem ausgezahlten Kindergeld. 

Die Höhe dieses ausgezahlten Freibetrags würde sich auf ca. 230-250 Euro pro Person und Monat belaufen. 

ErwachseneKinderVerhältnis
Steuerfreibetrag pro Jahr9408 Euro7812 Euro9408/7812= 1,204
Kindergeld pro Monat246 Euro204 Euro246/204=1,204

Wer sich nun wundert, weil er an anderen Stellen gehört hat, dass ein ausgezahlter Freibetrag 780 Euro oder mehr betragen würde, den muss ich leider enttäuschen. Dem Gedanken liegt der Fehler zugrunde, die Höhe des steuerfreien Einkommens mit der eingesparten Steuer gleichzusetzen. Das würde nur stimmen, wenn man 100% Steuern zahlen würde.

Man könnte sich aber auch mit der durchschnittlichen Steuerbelastung annähern: Wenn der Freibetrag von 9408 Euro mit dem Grenzsteuersatz eines Durchschnittsverdieners (ca. 30%) versteuert werden würde, müsste derjenige 2820 Euro im Jahr (also 235 Euro im Monat) mehr Steuern zahlen, wenn der Grundfreibetrag wegfällt. Das würde dann stattdessen vorab ausgezahlt. Da die Steuersätze tatsächlich aber nicht für jeden gleich sind, ist diese Annäherung über das Kindergeld besser. 

Mit Umverteilung oder lieber nicht?

Es gäbe dann zwei Möglichkeiten. Entweder den Grundfreibetrag vollständig umwandeln oder mit einer Günstigerprüfung beides nebeneinander stehen lassen wie beim Kindergeld/Kinderfreibetrag heute. Eine vollständige Umwandlung würde mit einem Umverteilungseffekt einhergehen. Diejenigen, die heute mehr als 30% Grenzsteuersatz zahlen, würden durch die Progression und das Versteuern ab dem ersten Euro etwas höher belastet, dadurch wäre das ganze Konzept weitestgehend aufkommensneutral. Bliebe mittels Günstigerprüfung der größere Vorteil für die höheren Einkommen erhalten, würde es entweder teurer für den Staat, müsste dieser an anderweitig mehr Steuern einnehmen oder der ausgezahlten Freibetrags wäre entsprechend etwas geringer in der Höhe. 

Mit der Auszahlung des Freibetrags würde der Staat quasi ein partielles Grundeinkommen schaffen. Ohne wesentliche Mehrkosten und ohne etwas am Sozialsystem zu ändern – aber dazu später mehr.

Das Elegante an dieser Idee ist, dass das Ehegattensplitting quasi erhalten bliebe bzw. die Alleinverdiener-Ehe nicht schlechter gestellt würde als heute. Der Forderung des Grundgesetzes – und der Konservativen – nach besonderem Schutz von Ehe und der klassischen Familie bliebe erfüllt. Gleichzeitig würde den heutigen diverseren und schneller wechselnden Lebensrealitäten Vieler Rechnung getragen werden. 

Das Alleinverdienermodell wird mit diesem Vorschlag nicht schlechter gestellt, wäre aber auch kein Vorteil mehr gegenüber Ehepartnern mit gleich hohen Einkommen. Da der Freibetrag individuell ausgezahlt würde, wäre es sogar emanzipatorisch – also die Abhängigkeit reduzierend – unabhängig davon, ob Arbeit bezahlt oder unbezahlt geleistet wird. 

Eine bedingungslose Basis 

Ob die familiären Transferleistungen an Bedingungen geknüpft sind – wie Erfolg im Studium, Erledigen der Hausarbeit, Versorgung der Kinder oder auch regelmäßige Anrufe und Besuche bei der Oma – bleibt Privatsache. Von Seiten des Staates gäbe es weiterhin keine Pflicht zur Gegenleistung, ebenso wenig wie beim Steuerfreibetrag oder Kindergeld heute. 

Wenn jemand seinen Steuerfreibetrag nicht oder nicht vollständig nutzt, heißt das aus Sicht des Finanzamts, dass derjenige weniger als das Existenzminimum an eigenem Einkommen hat. Die heutige Grundsicherung wird von den hier Angesprochenen entweder nicht in Anspruch genommen, weil zu viele Verpflichtungen damit verbunden sind, oder es besteht kein Anspruch darauf, weil diejenigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben oder anderweitige Kriterien nicht erfüllen. Diese Person ist also entweder von verdeckter Armut betroffen – lebt also unterhalb des Existenzminimums – oder hat eine andere Versorgungsquelle, meistens die Familie. 

Bei all denen, die heute von staatlichen Transfereinkommen leben wie BAföG oder Grundsicherung, würde sich der Betrag um die Summe des partiellen Grundeinkommens reduzieren. Diesen Personen wird heute schon das Existenzminimum nicht nur steuerfrei gestellt, sondern komplett ausgezahlt (siehe oben). Für diejenigen ändert sich im Portemonnaie nur etwas, wenn die Höhe des Existenzminimums neu berechnet würde, wie zum Beispiel von der Grünen Bundestagsfraktion gefordert. Das ist unabhängig von der hier vorgestellten Idee ausgesprochen berechtigt. Einen Vorteil gäbe es allerdings auch für die heutigen Bezieher von Grundsicherung, BAföG und Co: das partielle Grundeinkommen wäre an keine Bedingungen oder Gegenleistungen geknüpft. 

Dieses partielle Grundeinkommen könnte verdeckte Armut und familiäre Abhängigkeiten reduzieren und aufstockende Geringverdiener aus dem Hartz IV-Bezug holen, nicht alle – wie bei einem vollständigen Bedingungslosen Grundeinkommen – aber es wäre ein möglicher Anfang. Das (Transfer-)einkommen bis zur Höhe der Existenzsicherung indirekt von der Steuer zu befreien, würde zunächst nichts kosten oder ist zumindest deutlich günstiger, als allen gleich ein ganzes Grundeinkommen zu gewähren. Für ein vollständiges Bedingungsloses Grundeinkommen müssten dann in der Folge oder davon unabhängig noch anderen Maßnahmen hinzukommen. 

2 Kommentare

  1. Partielles Grundeinkommen für alle, ein Schritt in die richtige Richtung. Aber was ist mit den Beziehern von Renten und Pensionen? Die meisten verfügen über keine Steuerfreibeträge und erhalten auch keine anrechenbare Transferleistungen oder nur in geringem Umfang. Hier ergibt sich ein erheblicher Finanzbedarf. Diesen Personenkreis vom GE auszuschließen ist ja auch keine Lösung.

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