Mindestlohn

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„Jeder soll von einer Arbeit leben können.“ – Der Mindestlohn wird oft falsch begründet. Er kann schon seinem Prinzip nach nicht existenzsichernd sein, weil es ein Stundenlohn ist und sich nicht am Bedarf orientiert.

Der Mindestlohn ist nie armutsfest

Selbst für einen in Vollzeit berufstätigen kinderlosen Single reicht der Mindestlohn in großen Städten nicht, um die Existenz zu sichern. Und mit Familie nicht mal auf dem Land. Alleinerziehende, die zum Mindestlohn arbeiten, sind quasi immer Aufstocker, auch bei Vollzeit-Erwerbstätigkeit. Um das zu lösen, bräuchten wir nicht nur einen höheren Mindestlohn, sondern zusätzlich auch noch ein Kindergrundeinkommen.

Für Nicht-Vollzeitbeschäftigte sichert der Mindestlohn die Existenz auch nicht, egal aus welchen Gründen nicht mehr gearbeitet werden kann.

Auch als Mittel gegen Altersarmut ist der Mindestlohn ungeeignet. Da wäre eine Grundrente/Mindestrente für alle im Rentenalter besser geeignet, so wie es das in den Niederlanden und der Schweiz gibt.

Ein wesentlich wirksameres Mittel zur Sicherung der Existenz wären ein Grundeinkommen oder eine Garantiesicherung, wie sie bei den Grünen diskutiert wird. Damit wäre für alle das Existenzminimum gesichert, ohne wenn und aber. Ohne verdeckte Armut oder repressive Kontrollen.

Solange es Hartz IV gibt, brauchen wir den Mindestlohn

Aber es gibt noch einen anderen Grund als die Armutsverhinderung, warum eine staatliche Lohnuntergrenze sinnvoll ist. Der Mindestlohn greift da, wo gewerkschaftliche Tarifpolitik nicht hinkommt. Wo es keine Tarifverträge gibt, bei Leiharbeit oder anderen Formen atypischer Beschäftigung.

Besonders notwendig wird der Mindestlohn als Gegengewicht staatlicher Zumutbarkeitsregelungen. Denn seit Hartz IV darf nicht mehr jeder selbst entscheiden, welchen Job er annehmen möchte. Das Jobcenter gibt vor, welche inhaltliche Tätigkeit, welcher Lohn, welcher Abstand zum Wohnort, welche Arbeitszeiten zumutbar sind. Hier reguliert der Staat sich selbst, Mindestlohnkomission versus Arbeitsamt.

Dabei könnten die Menschen sich selbst schützen, wenn man sie lassen würde. Wenn es nicht das Existenzminum kosten würde, einen angebotenen Arbeitsplatz nicht anzunehmen oder einen schlechten zu kündigen.

Ein Grundeinkommen würde die Verhandlungsposition der Arbeitnehmer deutlich verbessern. Ob dabei dann höhere Löhne oder anderweitige bessere Arbeitsbedingungen verhandelt würden, hängt vom Einzelnen oder auch der Branche ab.

Nachteile durch den Mindestlohn

Auch wenn wir den Mindestlohn im heutigen System also brauchen, so hat er Nachteile.

Im Moment gibt es eine Lücke zwischen dem ersten Arbeitsmarkt mit Mindestlohn und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (zum Beispiel in geschützten Werkstätten für Menschen mit schweren Behinderungen). Es gibt viele, die heute aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, den Mindestlohn zu erwirtschaften, aber gerne sowohl am Arbeitsleben teilnehmen als auch die Grundsicherung aufbessern würden. Ersteres verhindert der Mindestlohn, letzteres die Zuverdienstregelungen. Da bleibt nur die Wahl zwischen Schwarzarbeit oder Resignation auf dem Abstellgleis.

Und auch auf der anderen Seite wäre es schön, den Übergang zwischen Ehrenamt und Erwerbsarbeit fließender zu gestalten. Ob im sozialen, ökologischen oder kulturellen Bereich gilt immer Hop oder Top. Dabei könnten Zwischenlösungen in beiderseitigem Interesse sein.

Gewerkschafter scheuen den Kombi-Lohn (staatliche Leistungen + anderweitiger Lohn) wie der Teufel das Weihwasser. Sie fürchten, dass globale Konzerne dann staatliche Lohnsubventionen abgreifen könnten. Ohne den Zwang, solch einen Job anzunehmen, würde das aber wahrscheinlich selten passieren. Viel eher würden da Arbeitsplätze entstehen, wo die Kombination von intrinsischer Motivation und finanzieller Entlohnung attraktiv wird. Löhne sind dann kein Selbstzweck mehr, sondern dienen der Anerkennung von Leistung und das Grundeinkommen sichert das Existenzminimum ab.

Fazit:

Wir brauchen wirksame Mittel gegen Armut, der Mindestlohn erfüllt diesen Zweck nicht oder zumindest nicht ausreichend. Er schützt aber gegen gewisse Zumutungen der Erwerbspflicht zur Existenzsicherung. Mit Grundeinkommen oder mindestens einer sanktionsfreien Garantiesicherung wären beide Anforderungen gelöst.

Foto: https://www.flickr.com/photos/149561324@N03/46496940301/in/photostream/

4 Kommentare

  1. Was aber passiert mit Erwerbsunfähigen, wenn das BGE nicht teilhabe sichernd sondern nur existenzsichernd ist. Es gibt doch eh nicht genug Jobs für alle und da soll der erwerbsundähige auf dem Existenzminimum sitzen bleiben?

  2. Hat jemand mitbekommen, ob die ‚Sanktionsfreie Garantiesicherung‘ beim letzten Parteitag der GRÜNEN
    noch Thema war?

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