Wer bekommt ein Bedingungsloses Grundeinkommen?

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Die kurze Antwort lautet: Alle.

Es gibt aber auch noch eine längere Antwort.

Das Wort „Bedingungslos“ ist etwas schwierig, denn es ist kein juristischer, sondern ein politischer Begriff. Es impliziert eine Menge, auch Fantasien. Um das ganze etwas genauer zu klären, gibt es eine Definition für das Bedingungslose Grundeinkommen, welches 4 Kriterien umfasst.

Ein Grundeinkommen ist ein Einkommen, das eine politische Gemeinschaft bedingungslos jedem ihrer Mitglieder gewährt. Es soll

  • die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen,
  • einen individuellen Rechtsanspruch darstellen sowie
  • ohne Bedürftigkeitsprüfung und
  • ohne Zwang zu Arbeit oder anderen Gegenleistungen garantiert werden.

So wird es sowohl im Netzwerk Grundeinkommen beschrieben, als auch im Programm vom Bündnis Grundeinkommen.

Ich möchte an dieser Stelle auf die Voraussetzungen eingehen, die trotzdem noch erfüllt werden müssen, um das BGE zu bekommen. Zu allererst einmal muss man dafür ein Mensch sein. Denn das Grundeinkommen ist weder für Haustiere noch für Roboter oder Vereinigungen gedacht. Außerdem muss man am Leben sein, es wird nicht über den Tod hinaus gezahlt. Über den Beginn des Lebens kann man dann schon wieder streiten. Manche nennen da die Geburt, andere fänden schon den Mutterpass ausreichend, um das BGE für das noch ungeborene Leben zu gewähren.

Dann kommen wir zu der Frage, wer alles Mitglied einer politischen Gemeinschaft ist. Den Kreis könnte man verschieden ziehen, lokal, regional, bundesweit, europäisch, weltweit… Die Antwort für Deutschland könnte lauten: alle Menschen, die in Deutschland einen Aufenthaltstitel haben.

Zu dem juristischen Begriff des Aufenthaltstitels gibt es Definitionen in bereits bestehenden Gesetzen. Für Geflüchtete, Asylbeantragende, EU-Bürger, die in Deutschland leben, und alle anderen Grenzfälle sind Bedingungen und Zeiträume festgelegt, das müsste durch ein Grundeinkommen also nicht neu definiert werden. Bekommen würde es dann quasi jeder, der dauerhaft hier lebt, zumindest sobald er „Papiere“ hat.

Es könnte auch der „gewöhnliche Aufenthalt“ sein, wie es im Steuerrecht heißt, dann würde es jeder bekommen der hier auch Steuerpflichtig wäre.

Nicht mehr bekommen, würden es dann dauerhaft im Ausland lebende Deutsche. Die wären natürlich weiterhin Deutsche mit Wahlrecht und allem, was dazu gehört, aber ein Grundeinkommen bekämen sie dann nicht. Bereits bestehende Rentenansprüche würden und müssten zwar weiter gezahlt werden, in welcher Höhe das in Zukunft noch möglich sein wird und ob es noch gelingt, weitere Rentenansprüche zu erwerben ist abzuwarten. Private Altersvorsorgen wären selbstredend davon unberührt.

Ich habe bewusst geschrieben „die Antwort könnte sein“, weil das am ehesten meiner eigenen Auffassung von einem Grundeinkommen entspricht. Wohl wissend, dass es auch Nationalisten gibt, die das Grundeinkommen nur an sogenannte „Biodeutsche“ auszahlen möchten oder andere engere Kriterien aufstellen wollen. Damit würde man aber eine Zwei-Klassengesellschaft herstellen, wodurch viele positive Aspekte des BGE verloren gingen. Allen voran die Menschlichkeit. Das Bundesverfassungsgericht hat sich schon dazu geäußert, dass ALLE hier Lebenden „Menschen“ nach dem Grundgesetz sind und die daraus folgenden Rechte haben. Auch wenn das unsere aktuelle Gesetzeslage leider nicht vollständig abbildet.

Insgesamt müsste man sich über die Aspekte wie Wohnsitz, Staatsangehörigkeit, Dauer des Aufenthalts und weitere Details noch Austauschen und einigen. Genauso wird auch noch über die Frage nach der Höhe des BGE für Kinder kontrovers diskutiert. Da reicht das Spektrum von, nur für Erwachsene, über eine Staffelung, bis zu Kinder bekommen die Hälfte oder alle gleich „von der Wiege bis zur Bahre“.

Eine Zahlung für im Ausland lebende Deutsche könnte natürlich diskutiert werden, aufgrund der Kaufkraftabwanderung würde die Finanzierung dadurch allerdings erheblich erschwert und das Gerechtigkeitsempfinden Vieler könnte davon berührt werden. Auch wäre die angemessene Höhe dann schwerer zu definieren, das ist ja schon innerhalb Deutschlands kritisch.

Viele BGE-Befürworter drücken die Antwort blumiger aus. Sie sagen, das Grundeinkommen wäre von ALLEN für ALLE. Es würde von uns allen gemeinsam getragen, als politischer Wille und auch finanziell und es würde uns alle auch tragen. Das trifft den Kern des Grundeinkommens ziemlich gut.

12 Kommentare

  1. MEIN dauer- & berechtigten-bezogenes VOTUM in dieser frage geht dahin:

    jede/r zunächst einml in d gemeldete (bürger/in wie aufenthaltsberechtigte/r) erhält das bge, solange er/sie hier ist vom ersten anerkennungstag an bis zum wohnsitzwechsel in ein anderes land : aufenthaltsberechtigte allerdings nur zu 2/3 (egal ob EU-bürger oder als schutzbedürftig zeitweilig bei uns lebende.

    klar: dauerhaft im ausland lebende deutsche nur jenseits der 65

    gleiches bge von der wiege bis zur bahre

    für umsetzungs-begleitneuaufstellungen unserer versicherungs- und steuersysteme, wie sie mir möglich und erforderlich scheinen, vgl meine blog-seiten unter:

    https://blickwechseldiskurs.wordpress.com/

    1. Die Reichen bekommen das BGE zwar, werden dafür aber an anderer Stelle wieder zur Kasse gebeten. Für die meisten ist es damit ein rechte Tasche-linke Tasche Spiel. Am Ende haben die Bedürftigen mehr und die Reichen weniger, aber es wird die Bedürftigkeit nicht mehr geprüft. Das ist der entscheidende Unterschied. Egal ob durch eine Quellensteuer direkt beim Einkommen (dafür bräuchte man eine Flat Tax) als auch bei einer Konsumsteuer würde auch das Einkommen und Vermögen nicht mehr individuell geprüft (keine Steuererklärung mehr). Wobei ich persönlich für eine Vermögensprüfung am Ende des Lebens wäre und dann eine Erbschaftssteuer die den Namen auch verdient, dann erübrigt sich die Vermögenssteuer und dessen Prüfung auch zu Lebzeiten.

      1. Liebe Frau Dobberstein,
        wenn Sie schreiben „Am Ende haben die Bedürftigen mehr und die Reichen weniger, …“ dann stimmt das so pauschal einfach nicht. Das hängt nämlich vom Finanzierungsmodell ab. Eine Flat Tax würde die Reichsten am meisten begünstigen und die Geringstverdiener am stärksten belasten. Gleiches gilt für eine Konsumsteuer (z.B MWSt). Wer fordert denn immer wieder eine Flat Tax? Reiche, Neoliberale und FDP! Das sollte ihnen zu denken geben. Jede Finanzierungsmaßnahme, welche alle gleichermaßen trifft, begünstigt die Reichsten am meisten und belastet die Ärmsten am schwersten. Das ist ein mathematisch unvermeidbarer Sachverhalt. Daher sind Flat Tax und Konsumsteuer kontraproduktiv. Wenn es Ihnen tatsächlich darum geht, die Bedürftigen zu unterstützen, dann tun Sie sich doch bitte einen Gefallen und lesen meine Analyse (s.o.), die in ein besseres BGE mündet. Nicht nur Ihre Leser, sondern auch gerade die Bedürftigsten dürften es Ihnen danken.

        1. Eine Flat Tax im Kombination mit einem BGE ergäbe eine indirekte Progression. Wie sich die gesamte Verteilung gestalten ließe ist weniger eine Frage davon, wer es vorschlägt, sondern davon wie es im Detail gestaltet würde. Sogar eine Mehrwertsteuer könnte sozialverträglich gestaltet werden, wie hier dargestellt: http://blog.baukje.de/eine-kleine-geschichte-der-mehrwertsteuer/
          Beachtet werden sollte dabei weiterhin, dass die Schlagworte „Konsumsteuer“ und „Flat Tax“ nicht automatisch bedeuten, dass das die einzigen Steuern wäre die erhoben werden. Und die tatsächliche Belastung des Einzelnen, der Reichen und auch der Armen ergibt sich dann aus der Kombination aller Steuern und Abgaben.

          1. Sorry, aber die Mathematik können sie nicht ändern: es ist mathematisch unausweichlich, dass eine Finanzierung über flat tax oder z.B. MWSt die Reichsten am meisten begünstigen und die Geringstverdiener am stärksten belasten. Ihr Modell hilft da ein KLEIN WENIG, die Problematik abzumildern, was aber am grundsätzlich kontraproduktiven Finanzierungsmodell nichts ändert.
            Wenn es Ihnen wirklich um die Bedürftigen geht, wären Sie da nicht gut beraten, sich mal von einem hinreichend Mathematik-Kundigen beraten zu lassen?

            Selbstverständlich ist die gesamte Verteilung keine Frage, wer es vorschlägt. Aber was diese, nämlich Reiche, Neoliberale und FDP, vorschlagen hängt doch mit deren Intention zusammen. Seit wann setzen sich die Vorgenannten für Bedürftige ein? Wenn Ihnen der politische Gegner Beifall klatscht oder zustimmt, dann haben Sie höchstwahrscheinlich was falsch gemacht.

            Es ist ja völlig richtig, dass auch weitere Steuern erhoben werden können – genau da setzt ja auch mein Modell eines besseren BGE an (kann es sein, dass Sie selbiges immer noch nicht gelesen haben?) – das ist aber nicht ansatzweise eine überzeugende Begründung, warum Ansätze wie Konsumsteuer” und “Flat Tax” überhaupt genannt werden, welche gerade den Abbau der Bedürftigkeit konterkarieren.

            Es ist traurig, wenn Personen, denen es gemäß Selbstbezeugung um die richtige Sache geht, aufgrund von Unkenntnis Maßnahmen vorschlagen, welche diese Intention konterkarieren. Und sich selbst nach Hinweis auf diesen kontraproduktiven Sachverhalt nicht eines besseren überzeugen lassen wollen und obendrein ein ungleich besseres BGE-Modell augenscheinlich mit Desinteresse strafen.

          2. Toll, daß Du die indirekte Progression kennst! Die ist tatsächlich nur wenigen bekannt. Du kennst Dich richtig gut mit dem Thema BGE aus!

  2. Hallo Logos,

    „Sorry, aber die Mathematik können sie nicht ändern: es ist mathematisch unausweichlich, dass eine Finanzierung über flat tax oder z.B. MWSt die Reichsten am meisten begünstigen und die Geringstverdiener am stärksten belasten.“

    O.K. Bleiben wir mal bei der Mathematik. Ich schlage ein Grundeinkommmen von 1.000 Euro vor, finanziert mit 50% Grenzbelastung auf jeden Hinzuverdienst. Es ergibt sich eine Transfergrenze von 2.000 Euro (Quotient aus Grundeinkommen und Grenzbelastung). Unterhalb dieser Grenze tritt die Grenzbelastung als Transferentzugsrate auf (Prozentsatz vom Hinzuverdienst, um die der Transfer reduziert wird, der auf den vollen Bruttolohn obendrauf kommt); oberhalb davon als Grenzsteuersatz (Steuersatz auf den Teil des Einkommens, der 2.000 Euro übersteigt). Der Durchschnittssteuersatz, der die Belastung des gesamten Einkommens angibt, reduziert sich durch das Grundeinkommen um 1.000 Euro unter den Grenzsteuersatz. Da 1.000 Euro ein fester Betrag ist, ist der prozentuale Anteil unterschiedlich je nach Höhe des Bruttolohns.

    Bei 2.500 Euro sind es 40% – zu zahlen: 50% – 40% = 10%
    Bei 5.000 Euro sind es 20% – zu zahlen: 50% – 20% = 30%
    Bei 10.000 Euro sind es 10% – zu zahlen: 50% – 10% = 40%
    Bei 20.000 Euro sind es 5% – zu zahlen: 50% – 5% = 45%

    Das genau ist die von Frau Dobberstein erwähnte indirekte Progression.

    Und unter 2.000 Euro werden überhaupt keine Steuern gezahlt, sondern man erhält sogar noch einen Transfer obendrauf. Höhe: 1.000 Euro – 50% vom Bruttolohn.

    Die Flat Tax bezieht sich nur auf den Grenzsteuersatz. Und daß bei diesem – und nur bei diesem! – die Progression entfällt, ist natürlich ein Nachteil. Dessen bin ich mir bewußt. Im Gegenzug erhält man jedoch ein enorm einfaches Steuerrecht; und ich bewerte dessen Vorteil viel höher als den Nachteil, daß beim Grenzsteuersatz die Progression entfällt.

    Das genau kommt raus bei exakter mathematischer Berechnung.

    1. Ich merke an ihrem Text , wie dumm ich doch bin habe tatsächlich nur sehr wenig verstanden . Ich habe aber dennoch eine Frage , ich als normal Arbeitender Bürger mit einem Durchschnittlichen Lohn , habe ich dennoch Anspruch auf BGE ?? Den dies verwirrt mich irgendwie ziemlich , da es mir schwer fällt zu glauben das der Staat einem Monatlich Geld schenkt

      1. Mit Dumm hat das nichts zu tun und auch ’schwer zu glauben‘ ist normal am Anfang, wenn man sich mit einer Idee beschäftigt die so anders ist als vieles das man bis dahin kannte.

        Vielleicht noch mal ganz klar und einfach: Ein Grundeinkommen ist für JEDEN, ganz egal ob zusätzliches Einkommen besteht oder nicht. Egal ob krank oder gesund, egal wie alt, ob Mann oder Frau.

        Zusätzliche Einkommen werden, je nach Modell ggf. deutlich höhereren Steuern und/oder Abgaben unterliegen, sodass man die Summe des bisherigen Einkommens und des Grundeinkommens nicht 1:1 addieren kann. Das Grundeinkommen selbst erhält aber erstmal jeder und bleibt davon auch unberührt. Zusätzliche Erwerbstätigkeit sollte auch immer bedeuten, dass mehr Geld auf dem Konto ist als ohne – aber leider ist das nicht in allen Modellen so vorgesehen.

  3. Der Grundsatz, das BGE stünde allen Menschen individuell zu, kann nur verwirklicht werden, wenn dies überall auf der Welt für alle Menschen gleichzeitig möglich ist. Das ist es aber nicht.
    Wenn das BGE grundsätzlich jedem zusteht, der in Deutschland lebt, dann wird dieses Land in kurzer Zeit seine Grenzen schützen müssen, um die endlose Zuwanderung von Afrikanern und Asiaten zu verhindern. Das kann nicht in unserem Sinne sein. Deshalb muß der Personenkreis des BGE eingeschränkt werden.
    Hier wäre ein Ansatz z.B. § 12 BWahlG, der festlegt, wer wahlberechtigt ist. Unter anderem, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs.1 des Grundgesetzes ist.
    Wer bereits über Generationen hier lebt, hat mit Sicherheit schon deutsche Gewohnheiten oder Eigenarten übernommen und identifiziert sich mit dieser Gesellschaft. Ihnen steht die Möglichkeit offen, gemäß den Vorschriften des StAG mit allen Rechten eingebürgert zu werden.
    Der genannte Paragraph eignet sich sehr gut, weil er religiöse oder rassistische Merkmale nicht beachtet.
    Freie Wahlen sind ein Grundpfeiler der Demokratie. Bei Wahlen machen wir Unterschiede. Wenn es aber ums Geld verteilen geht, sind alle gleich? Das werden viele nicht verstehen. Geld wird auch immer mit Emotionen wie Neid und Mißgunst begleitet. Das werden wir nicht ändern.
    Ich halte es für erforderlich, diese deutliche Abgrenzung zu machen, um den gesellschaftlichen Frieden zu erhalten.

  4. Was bei der Diskussion um Bedingungslosigkeit viel zu kurz kommt:

    Es heisst meistens: möglichst ALLE sollen es bekommen. DAS ist nicht mehr bedingungslos, sondern sozialistisch aufgezwungen. Was wenn einige Menschen es nicht wollen oder brauchen?
    ALLE sollten also auch selber wählen können!
    Konkret heisst das: Wer BGE-berechtigt ist, kann sich jederzeit für das BGE anmelden bzw. wieder abmelden – durch einfache, unbürokratische Formalität.

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