Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 05. November 2019 festgestellt, dass Sanktionen nicht der Erziehung, Bestrafung oder Repression dienen
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Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 05. November 2019 festgestellt, dass Sanktionen nicht der Erziehung, Bestrafung oder Repression dienen
Die Existenzangst* ist das Problem. Existenzangst kommt auf, wenn wir uns nicht mehr sicher sein können, dass die existenziellen Bedürfnisse