Konsumsteuer – ungerecht? Kommt drauf an!

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Prof. Götz Werner verbreitet seit einigen Jahren erfolgreich die von Dr. Benediktus Hardorp aufgegriffene Idee Rudolf Steiners, Steuern vom Konsum zu erheben, um damit ein bedingungsloses Grundeinkommen zu finanzieren. Gleichzeitig sollen alle Unternehmen- und Einkommensteuern sowie Sozialversicherungsbeiträge wegfallen. Eine provokante Idee von einem sehr reichen Unternehmer, die auch mich eher soziale und rote Socke zunächst äußerst skeptisch machte.

Dennoch – mein steuergeschultes  Herz jubelte beim Stichwort „Konsumsteuer“ sofort, denn mir war klar, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen bei Konsumbesteuerung tatsächlich bedingungslos ausgezahlt werden kann, ohne dass das persönliche Einkommen eine Rolle spielt, ob ich es behalten darf oder über die Einkommensteuer wieder abgeben muss. Daher nahm ich die Idee der Konsumbesteuerung unter die Lupe und erforschte wissenschaftlich, ob dies eine gerechte Steuer sein könnte und wie sie zu konzipieren sein müsste, wenn sie ein bedingungsloses Grundeinkommen finanzieren will.

Konsumsteuer ist keine Mehrwertsteuer

Vor Kurzen habe ich bei einem Konsumsteuerkritiker gelesen, dass Konsumsteuer mit Mehrwertsteuer identisch sei. Für diese sei der Begriff Umsatzsteuer technisch korrekt. Tatsächlich ist unser heutiges Umsatzsteuergesetz die deutsche Umsetzung der europaweit geltenden Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie. In dieser Richtlinie ist ein gewöhnlicher Mehrwertsteuersatz von mindestens 15 % bis höchstens 25% auf den Verkauf von Produkten (Umsatz) festgelegt. Einige Umsätze wie zum Beispiel der Umsatz ins Ausland (Export) sind steuerfrei, während für die einzelnen Mitgliedsstaaten die Möglichkeit besteht, einen oder zwei ermäßigte Steuersätze von mindestens 5% für bestimmte Umsätze vorzusehen. In Deutschland wird vor allem der Umsatz von Lebensmitteln mit dem ermäßigten Satz von 7% besteuert. Die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie sieht darüber hinaus eine Reihe von Steuerbefreiungen vor, z.B. für medizinische und soziale Leistungen, Miete und Pacht, Versicherungsleistungen sowie Bankdienstleistungen an Privatpersonen, die im Umsatzsteuergesetz Berücksichtigung fanden.

Begrifflich ist die Konsumsteuer bisher nur dadurch definiert, dass sie eine Steuer ist, die bei Konsum eines Produkts oder einer Dienstleistung anfällt. Sie ist daher eine Verbrauchsteuer wie die heutigen Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer.

Werner/Hardorp wollen nun die bisherige Erwerbsbelastung durch Einkommensteuer und Sozialversicherungsabgaben aus den Produktpreisen herausrechnen und in Konsumsteuer umwandeln. Das Produkt kann dann für die Hälfte des bisherigen Nettopreises hergestellt werden. Der neue Nettoverkaufspreis wird dann mit einer 100%igen Konsumsteuer belegt.

Konsumsteuer kann dann jedoch keine Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer sein, wenn sie Einkommensteuer und Sozialversicherungsabgaben ersetzen soll, denn zum einen darf eine Mehrwertsteuer nach der Europäischen Richtlinie höchstens 25% betragen, zum anderen reichen bei einem reduzierten Netto die Einnahmen aus 25% auf jeden Umsatz oder auch eine Erhöhung der bisherigen Umsatzsteuer um 6% bei weitem nicht aus, um ein bedingungsloses Grundeinkommen zu finanzieren. Darüber hinaus soll die Konsumsteuer auch die Erwerbsbelastung von Vermietern, Medizinern, Versicherungsvertretern und von Beschäftigten im privaten Bankgeschäft ersetzen, während die Umsatzsteuer der EU-MwSt-SystRiLi entsprechend deren Umsätze steuerfrei lässt. Konsumsteuer bedarf daher weiterer Definition bzw. Konzeption.

Wenn sie die bisherige Erwerbsbelastung ersetzen soll, ist es sinnvoll, die Konsumsteuer nach einigen Regelungen der heutigen Einkommensteuer zu konzipieren, damit Reiche sich nicht unter Konsumbesteuerung sogar noch besser stellen als heute. Dabei sollten heutige Schlupflöcher bei der Einkommensteuer nicht in ein Konsumsteuergesetz übernommen werden, damit die Konsumsteuer einen verteilenden Aspekt erhält und Kapital nicht wie bisher weiter konzentriert wird.

Der „Arme“ zahlt prozentual mehr als der „Reiche“

Immer wieder lese ich folgende grundlegende Argumentation gegen die Konsumsteuer, wie zum Beispiel hier auf unruheraum.de:

„Der „Reiche“ konsumiert nur einen relativ geringen Teil seines Einkommens und bezahlt deshalb einen, an seinem Einkommen gemessen, sehr geringen prozentualen Anteil MwSt. Deshalb kann und wird meistens zwar die absolute Summe an MwSt. beim „Reichen“ sehr viel höher sein, als beim „Armen“. Im Gegensatz dazu gibt der „Arme« einen großen Anteil oder sogar sein gesamtes Einkommen für Konsum aus, um seinen Lebensunterhalt zu decken. Er zahlt also, gemessen am Einkommen, einen hohen prozentualen Anteil an MwSt. Wenn nun Konsumsteuer hinzukommt, wäre sie deshalb ungerecht, weil der „Arme“ dann auch bei der Konsumsteuer  von seinem Einkommen prozentual eine sehr viel größere Last  als der „Reiche“ trägt – Dies sei ein Vorteil für den „Reichen“ und ein Nachteil für den „Armen“.“

Dieses Argument erscheint auf den ersten Blick stichhaltig und überzeugend. Tatsächlich werden hier aber Einnahmen- und Ausgabenseite jeweils nicht isoliert betrachtet und verglichen, wie es erforderlich wäre:

            „Reiche“ im Einkommensteuersystem

Im heutigen Einkommensteuersystem nehmen wohlhabende Unternehmer ihr Einkommen brutto ein und zahlen davon Einkommensteuer. Sie sichern sich ebenfalls gegen Krankheit ab und sorgen für ihre Rente privat vor. Insgesamt ist ihr Einkommen wie bei allen anderen auch allgemein zu 50% mit Steuern und Abgaben belastet, wobei der existenzielle Grundbetrag, den jeder zum Überleben benötigt, einkommensteuerfrei bleibt.

„Reiche“ geben ihr gewonnenes Geld entweder für betriebliche Investition aus, was ihre persönliche Einkommensteuer-Zahllast senkt, oder es wird für privaten Konsum ausgegeben. Was nicht verkonsumiert wird, wird gespart bzw. angelegt. Das Gesparte kann, wenn es einem Unternehmen in einer zweiten Runde des Wirtschaftskreislaufes als Kredit/Kapital zur Verfügung steht und dann wieder in Umlauf kommt, auch wieder Einkommensteuer, Sozialversicherungsabgaben und Umsatzsteuer einspielen.

Der „Reiche“ konsumiert in der Regel quantitativ mehr als der Arme, bringt also durch seinen privaten Umsatz sowohl in das staatliche Einkommensteuer- als auch das Umsatzsteuersäckle in der tatsächlichen Menge einiges an Geld ein. Er wird durch seine hochwertigen Einkäufe einige Vollzeitjobs mehr finanzieren, als dies der „Arme“ tut.

            „Arme“ im Einkommensteuersystem

Der „Arme“ zahlt von seinem Bruttoeinkommen ebenso wie alle anderen für jeden Euro über dem Grundfreibetrag 50% an allgemeinen Abgaben. Sein Minijob steht ihm ohne Abzüge neben seinem Lohn zur Verfügung, während der Arbeitgeberaufwand eines Minijobs auf 30% des Lohns begrenzt und damit zu 70% (!) staatlich subventioniert wird. Ist der „Arme“ oder seine Haushaltsgemeinschaft bedürftig, erhält er als Single durchschnittlich den einkommensteuerlichen Grundfreibetrag als Sozialleistung, während andere Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft  Abstriche hiervon erfahren müssen. Alle müssen sich 80-90% des Einkommens der Hausgemeinschaft anrechnen lassen.

Der „Arme“ gibt in vielen Fällen bereits die Hälfte seines Nettoeinkommens für Miete und wohl weitere 35-40% für Lebensmittel aus.
Wohnungsmieten sind jedoch derzeit von der Umsatzsteuer befreit und Lebensmittel unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%. Die Umsatzsteuer-einnahmen aus dem ausgegebenen Einkommen eines „Armen“ sind daher derzeit sehr beschränkt, während sich der „Reiche“ einige Artikel mehr leisten kann, die einer 19%igen Umsatzsteuer unterliegen. Während die Luxusmiete und qualitativ hochwertige Lebensmittel den „Reichen“ heute ebenso wie den „Armen“ subventionieren, sorgt diese ursprünglich als sozialpolitisch angedachte Maßnahme dafür, dass die Umsatzsteuereinnahmen an diesen Stellen gering sind oder ausbleiben und nicht zugunsten Bedürftiger oder für gemeinschaftliche Aufgaben verwendet werden können. Die Umsatzsteuerbefreiungen sorgen also letztlich dafür, dass sich die Schere zwischen Arm und Reich weiter öffnet.

Darüber hinaus wird der „Arme“ sich nur Konsumgüter von geringerer Qualität leisten können und finanziert damit wohl einige Minijobs, die arbeitgeberfreundlich nur 30% statt sonst 100% der Nettovergütung in die Staatskasse einbringen. Dennoch finanziert der „Arme“ im Einkommensteuersystem mit seiner Mietzahlung und dem Kauf der Lebensmittel auch das Einkommen und damit die Lohn- und Einkommensteuer und Sozialabgaben all derer, die an den Leistungen mitgewirkt haben. Im Einkommensteuersystem ist daher insgesamt wohl eher nicht davon auszugehen, dass der Arme durch seinen Konsum prozentual den höchsten Teil von seinem Einkommen an Umsatzsteuer zahlt. Wohl aber wird er mit seinem Konsum gegenüber dem „Reichen“ den prozentual größeren Anteil seines Einkommens zur Finanzierung der Erwerbsbelastung des Vermieters, Händlers und Produzenten bzw. Bauern verwenden – einfach dadurch, dass er den größten Teil seines Einkommens für den täglichen Bedarf verwendet und nicht oder nur wenig sparen kann.

            „Reiche“ und „Arme“ im Konsumsteuersystem

Im Konsumsteuersystem ist dies fast genauso, denn es wird ja die bisherige Einkommensbelastung in Konsumsteuer umgewandelt. Die Umsatzsteuer muss hingegen unberührt bleiben, wollen wir nicht den „Dexit“ vorantreiben.

Im Konsumsteuersystem erzielt der „Reiche“ nur noch die Hälfte seines bisherigen Gewinns oder Bruttogehalts. Er zahlt – wie alle anderen auch – davon keine Einkommensteuer und Vorsorgebeiträge mehr und erhält ebenso Grundeinkommen wie alle anderen. Sein Geld gibt er wie bisher aus, investiert oder spart es. Wenn er betrieblich investiert, erhält er Vorsteuerabzug. Er trägt mit seinem privaten Konsum nun neben der Umsatzsteuer auf gekaufte Luxusprodukte statt Einkommensteuer und Sozialversicherungsabgaben aller Personen, die an seinen Konsumgütern mitgearbeitet haben, die auf den geringeren Produktpreis erhobene Konsumsteuer, um das bedingungslose Grundeinkommen, die Krankenversorgung und die übrigen Staatsaufgaben zu finanzieren.

Der „Arme“ wird hingegen wie bisher sein nun bedingungslos ausgezahltes Grundeinkommen für seine Bedürfnisse ausgeben und trägt nach wie vor wohl nicht bei der Umsatzsteuer, aber nun wohl bei der Konsumsteuer prozentual mehr von seinem Einkommen in die Staatskasse, als dies der „Reiche“ tut.

Dies ist bei jeder allgemeinen Besteuerung von Einkommen und/oder Umsatz so.

Minijobs spielen im Konsumsteuersystem allerdings mit verteilender Wirkung nun ebenfalls 100% Konsumsteuer statt 30% Abgaben in die Staatskasse. Daher werden die Produktpreise von Gütern oder Dienstleistungen, die bisher von Minijobbern erarbeitet wurden, voraussichtlich  teurer werden, wenn der Unternehmer diese Gewinnschmälerung nicht hinnehmen möchte oder kann, so dass der „Arme“ höher belastet und damit weiter benachteiligt wäre. Die Höhe des bedingungslosen Grundeinkommens muss dann um die Teuerung angepasst werden, um weiterhin existenz- und teilhabesichernd zu wirken.

            Konsumsteuer als neutrales Mittel

Ebenso, wie es bei Einkommensteuer-Modellen zum bedingungslosen Grundeinkommen der Fall ist, kommt es auf die konkrete Ausgestaltung an, ob ein Konsumsteuersystem „Arme“ mehr als zuvor belastet und „Reiche“ noch mehr als jetzt begünstigt.

Zu einem Konsumsteuersystem, welches die heute bestehenden Schutzregeln der Einkommensteuer übernimmt, gehört bereits ein (zeitlich) begrenzter Vorsteuerabzug beim Kauf von Anlagegütern (vgl. bisherige „AfA“) ebenso wie die Konzeption eines mit der Einkommensteuer in der Wirkung vergleichbaren Verlustvortrages und die Anwendung des Herkunftslandprinzips beim Export.

Darüber hinaus gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Konsumsteuersystem sozialer und umverteilender als das heutige Erwerbsteuersystem zu gestalten. Dabei würde dort Konsumsteuer erhoben werden, wo heute Steuerschlupflöcher in der Erwerbsbesteuerung zu finden sind, nämlich z.B. bei der Abschöpfung des Sanierungsgewinnes von Wohngebäuden, der Gewinnabführung ins Ausland durch Lizenz- und Patentverträge oder beim Schonvermögen eines Betriebes, der vererbt wird. Wird darüber hinaus mit einem Konsumsteuersystem ebenfalls eine bGE-Abgabe in Höhe eines hälftigen Monats-bGE für jeden Vollzeitmitarbeiter konzipiert, wäre zudem der Tatsache genüge getan, dass ein Arbeitgeber die Existenz des Arbeitnehmers nutzt, welche vom Staat nun durch das bGE „subventioniert“ wird. Eine solche bGE-Abgabe würde zum Teil verteilend, aber auch arbeitsplatzvernichtend wirken, jedoch auch bereits das bGE aller angestellten Arbeitnehmer finanzieren, wenn auch sie, zum Nettoproduktpreis zählend, mit 100% Konsumsteuer belegt wäre.

Konsumsteuer ist daher zunächst ein neutrales Mittel der Steuererhebung und wirkt nur dann ungerecht, wenn sie zugunsten heute bereits begünstigter Personen konzipiert wird.

 

Dies ist ein Gastartikel von VERENA NEDDEN. Sie hat 2012 das gemeinschaftliche Konsumsteuersystem zur Finanzierung eines Bedingungslosen Grundeinkommen entwickelt, engagierte sich im Bündnis Grundeinkommen von 09/2016-07/2017 als Schatzmeisterin bzw stell. Schatzmeisterin und stand als Spitzenkandidatin zur Bundestagswahl 2017 auf der Landesliste von NRW. Sie arbeitet als Fachanwältin für Steuerrecht und lebt gemeinsam mit ihrem Sohn in Essen.

 

3 Kommentare

  1. „Konsumsteuer ist daher zunächst ein neutrales Mittel der Steuererhebung “ Genau deshalb ist sie ungerecht. Steuern sollen „steuern“ Deshalb ist die Einkommenssteuer gerechter, breite Schultern tragen mehr als schmale.

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