Ist das Bedingungslose Grundeinkommen ein vorab ausgezahlter Steuerfreibetrag? Oder kann man es mit den bisherigen Sozialleistungen verrechnen?
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Ist das Bedingungslose Grundeinkommen ein vorab ausgezahlter Steuerfreibetrag? Oder kann man es mit den bisherigen Sozialleistungen verrechnen?