Überlegungen zur Finanzierung eines Bedingungslosen Grundeinkommens

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Ist das Bedingungslose Grundeinkommen ein vorab ausgezahlter Steuerfreibetrag? Oder kann man es mit den bisherigen Sozialleistungen verrechnen? 

Im Jahr 2017 beträgt der Steuerfreibetrag für Erwachsene in Deutschland 735 € pro Monat. Diesen Freibetrag kann nur nutzen, wer ein Einkommen hat, das in entsprechender Höhe ist oder darüber liegt. Diejenigen haben damit verfassungsgemäß ein steuerfreies Existenzminimum aufgrund von eigenem Einkommen. Dieser Aspekt fehlt mir, wenn am BGE kritisiert wird, dass es alle bekommen, auch die mit einem hohen eigenen Einkommen, denn die haben diesen Freibetrag ja sogar jetzt schon. Wenn über ein BGE die Existenzsicherung gewährleistet wäre, könnte dieser Freibetrag entfallen und Einkommen ab dem ersten Euro besteuert werden oder bei gleichem Netto der Lohn um diesen Freibetrag insgesamt sinken.

Dieses Argument deutete auch Marc Friedrich bei Mensch Gottschalk an, um zu zeigen, dass ein BGE relativ leicht zu finanzieren wäre. Herr Friedrich ist Wirtschaftsexperte, Vermögensberater und Bestsellerbuchautor. Zugegeben, er hatte in der Sendung kaum Gelegenheit, diesen Aspekt weiter auszuführen, trotzdem oder vielleicht sogar deswegen ist es erforderlich, das noch mal genauer zu betrachten.

Jemand, der seinen Steuerfreibetrag von 735 € ausschöpft, darf diesen Betrag steuerfrei behalten. Das heißt aber nur, selbst bei einem individuellen Steuersatz von 47,48% (aktueller Höchststeuersatz incl. Soli) muss er 351 € NICHT bezahlen. Bei einem niedrigeren Steuersatz sogar noch entsprechend weniger,  beim Eingangssteuersatz von 14% zum Beispiel 103 €. Insgesamt zahlen nur 23 Millionen in Deutschland überhaupt Einkommenssteuer, allerdings können die auch Freibeträge von Ehegatten und Kindern mitnutzen. Im Mittel wären es dann vielleicht ca. 150 €, die man auf diesem Wege ausschütten könnte.

Das hat Herr Friedrich leider nicht dazu gesagt. Wir müssen nicht lange darüber nachdenken, dass dieser Betrag VORAB AUSGEZAHLT noch lange nicht die Existenz sichern würde. Abschaffen dürfte man den Freibetrag aber erst, wenn es auf der anderen Seite eine echte Existenzsicherung gäbe. Aber es wäre definitiv ein Anfang.

Im Moment ist dieser Betrag an die Bedingung geknüpft, ein eigenes Einkommen in entsprechender Höhe zu generieren.

Kann man die bisherigen Sozialleistungen gegenrechnen?

Dazu gibt es noch einen zweiten großen Aspekt, nämlich die staatlichen Transferleistungen. Auch die sind an Bedingungen geknüpft, das ist allgemein bekannt und nicht Gegenstand dieser Überlegungen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Kindergeld, Arbeitslosengeld 2, Sozialhilfe, Elterngeld und Bafög. Diese Leistungen werden üblicher Weise vorab ausgezahlt und dienen in bestimmten Lebensumständen ebenfalls der Existenzsicherung. Diese Leistungen könnten durch ein pauschal an jeden ausgezahltes Grundeinkommen ersetzt werden. Achtung, dass gilt NICHT für Versicherungsleistungen wie z.B. die Rente. Und das gilt natürlich auch nicht für bedarfsabhängige Leistungen oberhalb der Existenzsicherung, sogenannte „Sonderbedarfe“.

Auch hier ist die bisherige Höhe nicht automatisch existenzsichernd. Das Kindergeld zum Beispiel ist gestaffelt von 192 € bis 223 €, die Höhe des Elterngeld liegt zwischen 300 € und 1.800 € in Abhängigkeit vom vorherigen Nettoeinkommen. Der BAföG Höchstsatz beträgt inclusive Wohngeld beträgt 735,- €, der Regelbedarf für alleinstehende Erwachsene bei Alg 2 beträgt 409 €, ebenso sind die Sätze der Sozialhilfe/Grundsicherung im Alter, mit Wohngeld sind es dann im Durchschnitt ebenfalls 735,- €.

Bei all diesen Leistungen kann man die Gerechtigkeitsfrage stellen, mal in die eine, mal in die andere Richtung. Kindergeld wird auch an Eltern gezahlt, die ein hohes eigenes Einkommen haben, und diese können über den Kinderfreibetrag sogar noch mehr Unterstützung bekommen als Eltern, die unter dem Grenzsteuersatz von 33,3% bei der Einkommensteuer liegen, und beim Elterngeld werden vorher besser Gestellte auch weiterhin besser gestellt, BAföG hingegen ist eine bedarfsgeprüfte Leistung ebenso Grundsicherung und Alg 2.

Bei einem bedingungslosen Grundeinkommen entfällt die Bedarfsprüfung, das ist psychologisch ein sehr wichtiger Aspekt, denn die „Offenbarung der Armut vor dem Amt“ ist eine der gefürchteten Repressalien unseres aktuellen Sozialsystems. Geld für jeden in gleicher Höhe ist deswegen sowohl gesünder als auch gerechter.

Würde man also zum einen die oben genannten zur Existenzsicherung gedachten Sozialleistungen durch ein Grundeinkommen ersetzen und zum anderen die Steuerfreibeträge vorab bedingungslos Auszahlen hätte man schon mal den größten Teil der Bevölkerung mit einer „gewissen Summe“ versorgt.

Und was ist mit all denen dazwischen?

Allerdings sind dabei diejenigen noch nicht beachtet, die heute weder ein ausreichend hohes Einkommen haben noch (volle) Transferleistungen erhalten. Alle unterhalb des Grundsicherungsniveaus Lebenden (egal ob aus Absicht, aus Unwissenheit, aus der Unfähigkeit heraus, die Formulare auszufüllen, aus Scham oder auch aufgrund von Sanktionen) und die sogenannten „Aufstocker“, also Arbeitnehmer, deren Einkommen so niedrig ist, dass sie zusätzliche Transferleistungen zur Existenzsicherung erhalten. Diese Gruppe nimmt in den letzten Jahren immer weiter zu. All diese hätten mit einem Grundeinkommen mehr Geld, selbst wenn es immer noch auf dem Niveau des jetzigen Hartz-IV Satz läge. Das muss also finanziert werden, egal mit welcher Steuer.

Reicht das schon? Nein!

Das noch viel größere Problem ist aber, dass diese Summen eben noch lange nicht existenz- und teilhabesichernd sind.

Manche sagen deshalb, das Grundeinkommen müsste nur zur Hälfte finanziert werden, weil sie diese beiden oben genannten Effekte schon voraussetzen. Für diese weitere Finanzierung gibt es etliche Optionen: zum Beispiel mit einer Kombination aus Mehrwertsteuer (bis max. 25% mit EU-Recht vereinbar, das BGE müsste dann entsprechend noch weiter erhöht werden), höherer Unternehmenssteuer, Erhöhung der Einkommensteuer, Grundsteuer, Erbschaftsteuer und vielleicht noch einiges mehr. Welche davon überhaupt und wenn, dann in welchem Umfang zur Finanzierung eines BGE geeignet sind, kann ich an dieser Stelle noch nicht ausreichend beurteilen, aber erforderlich ist das.

Diese „zweite Hälfte“ ist wichtig, weil darin unter anderem die Kosten für die Krankenversorgung stecken, Wohnkosten und eigentlich alles, was man unter Teilhabe versteht. Es geht also immer noch um Existenz und noch lange nicht um Wohlstand. Das Geld ist gesamtgesellschaftlich durchaus vorhanden, es muss dafür aber auch eingenommen werden. Und bislang traut sich keine Regierung da wirklich ran.

Man hat Angst davor, dass Arbeitsplätze gestrichen werden könnten, wenn man den Unternehmen mit Steuern zu sehr zu Leibe rückt. Oder davor, dass Vermögende das Land verlassen. Oder man ist schlichtweg bürokratisch nicht in der Lage, die Aufgabe, Steuerhinterziehung zu verhindern, zu bewältigen, wobei daran gerade schon massiv gearbeitet wird.

Sowohl die Frage der Gesundheitsversorgung als auch die der Wohnkosten und die Zukunft der Rente sind mit der Vorabauszahlung des Steuerfreibetrags und der Gegenrechnung der Sozialtransfers also noch nicht beantwortet. Es ist aber durchaus möglich, auch dafür Lösungen zu finden, wenn man denn will.

Bezüglich der Rente ist es zumindest klar, als dass die bestehenden Rentenansprüche erfüllt werden müssen, da es einen Bestandsschutz gibt. Diese könnten aber genauso auch aus Steuermitteln bestritten werden und auch selbst wieder besteuert werden, außerdem würden dann keine neuen Ansprüche mehr aufgebaut.

Wollen wir uns ein würdiges Sozialsystem leisten?

Ich könnte wochenlang darüber schreiben, welche positiven Effekte ein Bedingungsloses Grundeinkommen in der Bevölkerung hätte. Ich möchte aber nicht verschweigen, dass es einen Preis hat. Ob dieser Preis angesichts der drohenden Alternativen zum Grundeinkommen gerechtfertigt ist, darüber sollten wie eine Diskussion in der Breite der Bevölkerung führen. Denn es betrifft uns alle. Darüber, an welcher Steuerschraube dann mit welchem Gesetz genau gedreht wird, muss sich nicht jeder den Kopf zerbrechen.

Darüber, ob wir uns gegenseitig bedingungslos die Existenz gönnen, auch wenn diese Last von allen gemeinsam, je nach Möglichkeiten verteilt, getragen werden muss, sollten wir uns sehr wohl alle eine Meinung bilden. Dabei geht es um Kooperation oder Konkurrenz, um Vertrauen oder Kampf und um sozial oder „survival of the fittest“.

6 Kommentare

  1. Wenn ich über Einführungsszenarien hin zu einer BGE-Gesellschaft nachdenke, teile ich sehr viele ihrer oben angesprochenen Überlegungen. Auch und gerade die, die eine positive Bewertung einer BGE-Gesellschaft abgeben.

    Einige Aspekte sind mir wichtig – weshalb ich sie explizit nochmals aufgreifen möchte:

    Aus ihrem Artikel ergibt sich ein wenig versteckt die korrekte Aussage, dass das Kindergeld in Kombination mit dem Kinderfreibetrag heute in unserer Gesellschaft so organisiert ist, dass vor allem sehr wohlhabende Familien die höchste gesellschaftliche Förderung für ihre Kinder bekommen. Konkret bedeutet dies, wenn ich genügend Einkommen habe, kann ich je Kind 250€ staatliche Förderung über Kindergeld/Kinderfreibetrag bekommen.
    Ärmere Familien oder gar sozial schwache Familien schauen da ein wenig in die Röhre – 192€ bekommen sie beim ersten Kind – 212€ dann ab dem Dritten.
    Es wäre insofern schon mal ein guter Einstieg in die Umgestaltung unserer Gesellschaft, wenn dieses Thema in der Öffentlichkeit diskutiert würde, und man gesellschaftlichen Druck aufbaut, dass doch bitte alle Kinder gleichartig und auch in der Höhe gleich mit einem Kindergeld in Höhe von 250€ gefördert werden sollten!
    Allein diese Maßnahme würde im Steuerrecht eine erstes Vereinfachung ermöglichen – die gesamte Anrechnerei von Kinderfreibeträgen, die zu viele gar nicht wirklich verstehen, könnte entfallen.
    Es ist klar – auch diese Maßnahme würde schon gegenfinanziert werden müssen – allerdings bei 11 Millionen Kindern klar mit einem Betrag, der irgendwo bei 2-4 Milliarden Euro liegen würde. In Zeiten eines Haushaltes mit Überschuss und bei steigenden Steuereinnahmen wäre das machbar – und schon mal ein erster Einstieg in eine Steuerreform, an deren Ende ein BGE sein könnte.
    Sofern eine Finanzierungslücke übrig bleibt, wäre es auch heute schon gesellschaftlich mehrheitsfähig, den wenig verstandenen Aspekt des Ehegattensplittings aus dem Steuerrecht zu streichen, und statt dessen in eine direkte Förderung von Kindern zu investieren.
    Diese sinnvolle Maßnahme würde unser Steuerreicht um eine weitere Komponente vereinfachen! Und auch wenn es hier klar Verlierer und Gewinner bei einer solchen Reform gäbe – Mehrheitsfähig wäre eine solche Klarstellung im Steuerrecht was die Umverteilung angeht ganz sicher!

    Ein zweiter Aspekt ist: In ihrem Beitrag gehen sie nicht auf die Grundrente ein – und den sozialpolitischen Folgen dieses merkwürdigen Konstruktes, des wir heute in unserer Gesellschaft haben. Es würde lohnen, diesen Aspekt bezüglich der Finanzierung mit aufzugreifen, und notwendige Anpassungen beim Rentenrecht anzusprechen. Auch hier würde die Einführung einer BGE-Gesellschaft einen Preis kosten – den man kennen sollte.

    Und einen aus meiner Sicht noch wichtigen Aspekt sehe ich darin, dass man in unserer heutigen Gesellschaft solidarische Umverteilung gerne gesetzlich so versteckt, dass sie möglichst nicht mehr so ganz richtig zu erkennen ist.
    Konkret meine ich hier beispielsweise die massive Umverteilung, die im Zuge der deutschen Einheit über die Rentenversicherung abgewickelt wurde. Diese hat über die Jahre einen Gesamtbetrag von mehr als 2 Billionen Euro an Transferleistungen generiert. Ich habe nichts dagegen, dass die deutsche Einheit bezahlt wird, und auch nichts dagegen, dass dies solidarisch von West nach Ost geschieht – das war mir die deutsche Einheit immer Wert. Doch dass dafür das Instrument der Rentenversicherung genutzt wurde, hat im Gegenzug auch bedeutet, dass die Lastenverteilung in der deutschen Gesellschaft nicht gleich verteilt war, sondern in einem besonderen Maße die belastet hat, die in hoher Relevanz im Rentensystem organisiert sind. Das sind zwar viele Menschen – aber beileibe nicht alle!

    Dieses Verschleiern von Umverteilung geschieht auch in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. In der wird massiv umverteilt von Reich zu Arm – aber nur solange man teilnimmt. 12 Millionen Bundesbürger nehmen an diesem System der Solidarität nicht teil.
    Und bei denen die teilnehmen, ist die Solidarität durchaus fragwürdig organisiert. So wird das Umverteilen in den Sozialversicherungen regelmäßig auf der Basis des Einkommens aus Erwerbsarbeit organisiert – andere Einkommensarten spielen dort, anders als im Steuerrecht, keine Rolle.

    Und: durch die Beitragsbemessungsgrenze ergeben sich neue Grenzeffekte, die der Solidarität klare Grenzen setzen. Dazu kommt noch der merkwürdige Effekt der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, was einige Umverteilungsansätze nochmals deutlich verschleiert.

    Was hat das nun mit einem BGE zu tun?

    Nun – eine weitere vorbereitende Maßnahme in unserer Gesellschaft hin zu einer BGE-Gesellschaft könnte und sollte sein, dass man diesen Dschungel an unterschiedlichsten Förderungen, Subventionen, Solidarität etc. etc. vereinheitlicht, standardisiert und nach einer vernünftigen Gesellschaftlichen Diskussion auf neue Füße stellt.

    Für die Krankenversicherung könnte dies beispielsweise bedeuten, dass die gesetzliche Variante zukünftig grundsätzlich für jeden Bürger besteht – und zwar in der Form, dass der Beitrag über eine Kopfpauschale entrichtet wird. Grundsätzlich sind die Kosten für den einzelnen Versicherten in der Kranken- und Pflegeversicherung keineswegs abhängig von seinem Einkommen – deshalb wäre es ordnungspolitisch besser, den solidarischen Umverteilungseffekt aus der Kranken- und Pflegeversicherung herauszunehmen, und den Aspekt der Umverteilung über das Steuerrecht zu organisieren.

    Eine solche Kopfpauschale würde von der Wiege bis zur Bahre je Bürger bei den derzeitigen Kosten für das Gesundheitswesen in Deutschland ca. 360€ je Bürger kosten. Nun kann man den Ansatz fahren, dass man die solidarische Finanzierung zwischen Unternehmen und Bürgern weiterhin haben will – dann müssten die Unternehmen ca. 180€ je Bundesbürger aufbringen. Um die Abhängigkeit zu den Personalkosten zu beseitigen, wäre die Finanzierung dieses Teils über eine Umsatzsteuer o.ä. zu finanzieren.

    Trotzdem bliebe dann noch 180€ je Bürger zu finanzieren! Um dies zu ermöglichen, müssen diese 180€ Bestandteil des BGEs sein! Denn ein Bürger, der nur vom BGE lebt, muss sich diese Kopfpauschale ja auch noch leisten können – also kommen 180€ je Bürger hinzu.

    Damit reichen die genannten 735€ aber definitiv nicht mehr aus – es wären schon mal 915€.

    Mit wenig Phantasie ist auch dieser Betrag gegenfinanzierbar – allerdings hätte eine solche Reform zur Folge, dass der solidarische Ausgleich, wie er derzeit in den Sozialsystemen gar nicht so arg solidarisch organisiert ist, endlich auf einen gesamtgesellschaftlich einheitlichen Standard gebracht würde. Die Veränderungen und Anpassungen sollten unabhängig von einer BGE-Gesellschaft sowieso über kurz oder lang angegangen werden – wenn wir diese Anpassungen aber hinter uns haben, ist der Einstieg in die BGE-Gesellschaft längst nicht mehr so revolutionär, wie er sich nach ihrem Artikel noch darstellt. Insofern sind die dramatischen Veränderungen, die sie in ihrem Artikel sehr korrekt aufzeigen, nur deshalb bei diesem naheliegenden Finanzierungskonzept einer BGE-Gesellschaft existent, weil wir das zugrunde liegende Gerechtigkeitsproblem immanent heute schon in unseren Gesetzen haben – und diese nicht vorab beseitigt werden.

    Ich glaube daran, dass es zu einer BGE-Gesellschaft kommt – weil diese einfach zu viele Vorteile hat. Ich bin aber nicht überzeugt, dass wir diese sprunghaft einführen werden. Vielmehr sollten wir auch und gerade darüber nachdenken, wie man mit geeigneten Reformen auf der Basis der heutigen katastrophalen Steuer- und Sozialgesetze in Richtung einer BGE-Gesellschaft hinwirken können.

    Eine Reform des Kindergeldes ginge in die richtige Richtung. Und diese ist finanziell machbar.
    Die Reform unseres Krankenkassensystems wird aus vielerlei Gründen immer dringlicher – und wenn das Thema angegangen wird, dann sollten möglichst viele Aspekte einfließen, die uns in Richtung einer BGE-tauglichen Kranken- und Pflegeversicherung voranbringen.

    Ein nächster logischer Schritt dann wäre die Reform der Rentenversicherung – insbesondere das Verhältnis zur Grundsicherung sollte neu gedacht und geregelt werden, weil es in der heutigen Form viele Gerechtigkeitsproblematiken bewirkt.

    In ihrem Beitrag adressieren sie einige dieser Aspekte mehr oder weniger – und es wirkt ein wenig so, als wenn sie dies als Gefahr für ein BGE sehen würden. Ich sehe dies insofern anders, weil ich der Meinung bin, dass man die meisten dieser Ungerechtigkeiten im heutigen Steuer- und Sozialsystem auch schon heute adressieren und verändern könnte und sollte. Und wären diese Aspekte beseitigt, wäre auch schneller und leichter klar zu machen, dass eine Umstellung in Richtung einer BGE-Gesellschaft dann gar nicht mehr so arg dramatisch ist.

  2. Die Umgestaltung vom Kindergeld derart, dass alle Familien die maximale Förderung (z.B. 250€) als Kindergeld ausgezahlt bekommen und die Kinderfreibeträge bei der Steuer abgeschafft werden erscheint mir sinnvoll, gerechter und einfacher. Das wäre dann eine Art Kindergrundeinkommen. Über die fragliche Höhe dieser von der Regierung festgelegten Summe zur Existenzsicherung von Kindern möchte ich jetzt erstmal noch nicht weiter eingehen.

    Ehegattensplitting ist aus der Gleichstellung von Ehen mit ungleicher Erwerbsarbeitsaufteilung gegenüber Ehen mit zwei Erwerbsarbeitenden entstanden. Das Ehegattensplitting ist dafür da, dass auch in 1-Verdiender-Ehen beide Steuerfreibeträge genutzt werden können. Wenn mit einem Grundeinkommen die Steuerfreibeträge stattdessen vorab ausgezahlt werden wird es obsolet, aber ohne das kann man es nicht einfach mit dem Kindergeld verrechnen.

    Meines Wissens gib es in Deutschland keine Grundrente. Mir ist nur die Grundsicherung im Alter bekannt und diese wird im gleichen Zuge wie Alg 2 behandelt. Eine Reform der Rentenversicherung ist langfristig eigentlich nicht möglich, wie Straubhaar in seinem Buch radikal gerecht sehr eindrücklich herleitet, mal ganz unabhängig davon was man von seinem BGE Modell hält. Eine Umstellung des bisherigen Generationenvertrags zur Altervorsorge ist also ohnehin fällig, nicht nur aufgrund der Demographie und dem Rückgang des Erwerbseinkommens und damit der gezahlten Beiträge sondern auch wegen einer massiven Bedrohung von Altersarmut vor allem von Frauen und prekär Beschäftigten.

    Bezüglich der Kranken- und Pflegeversorgung fände ich es sinnvoll im Solidarsystem zu bleiben, aber die Beitragsbemessung zu ändern. Eine Kopfpauschale, auch für Kinder, würde gar keine Umverteilung mehr bedeuten und wäre für viele untere Einkommensschichten meines Erachtens kaum realisierbar. Besser wäre es, wenn alle Einkommensarten eingehen, also auch Selbstständige und auch ohne Beitragsbemessungsgrenze nach oben und zum Beispiel weiterhin 15% erhoben würden. Wie dann politisch ein Übergang von den privaten Versicherungen geregelt werden könnte kann ich an dieser Stelle aber nicht sagen.

    Richtig ist, da stimme ich Ihnen zu, dass all diese Dinge auch schon ganz unabhängig von einem Grundeinkommen geregelt werden könnten und sollten.

  3. ich klicke mich gerade durch das http://aktuelles.archiv-grundeinkommen.de/ – und lande also auch bei Ihnen.

    ich denke seit jahren über die BGE-idee nach – habe das auch bereits im unterricht behandelt, bin nun aber rentnerin und jedesmal, wenn ich dazu im internet recherchiere, stolpere ich über die über die Allgemeinplätze und diskursgeschichtlichen Abhandlungen, mittels deren man allenthalben diese Zukunftsidee zur Sprache bringt.

    Ich wünsche mir einen Diskurs ´am Ball´, also zu tieferer Durchdringung und Abklärung von einzelnen Modellen bis hin zu klar verfolgten GBE-Projekten als abstimmungsfähige Alternativen.

    Der Systemwechsel im Gesundheits-, Renten-, Sozialstaats- und Steuerwesen, der meiner Einschätzung nach mit einem BGE unverzichtbar verbunden werden müsste, gerät viel zu wenig in den Blick, wenn man schrittweise sogenannt
    experimentelle Annäherungen ans BGE einfordert oder einführen möchte, wie Sie das nun ein Stück weit anzielen!

    Und – sofern Sie´s interessiert: Laiin, die ich bin,habe ich mich gleichwohl einmal an Konkretisierungen versucht – zur Finanzierbarkeit sowohl wie zu den Vervielfältigungen (!) arbeitsmarktlicher Angebots- & Nachfrage-Kontexte.
    Diese würden sich im Rahmen eines BGE aus den System-Neukonzeptionierungen unseres KV+PfV-Systems sowie von Teilen des Steuersystems und des Gewirrs von Regelungen und Verwaltungsapparaten ergeben, wie wir sie mittlerweile ausufernd zusammengebastelt haben…
    http://radisli-vesper-plus-bernau.de/blog-blickwechsel/links/links%20bge/B
    GE—kl.pdf
    – Schräg oder ausbaufähig als Beitrag zu einem irgendwann abstimmungsfähigen Gesamtkonzept?

    Ich bitte also darum, statt irgendwelcher Teil-Experimente oder -schritte einen zunächst wohldurchdachten und inhaltlich runden gesamtstaatlichen Entscheidungsprozess mit anzustoßen und voranzubringen – und dann erst diesem entsprechende konkrete Umsetzungsschritte ins Werk zu setzen! ´
    Experimentieren´ kann im Fall eines BGE nichts wirklich Klärendes zutage fördern. Und verschwenden sollten wir keine unserer Ressourcen !

    Merci für Ihr mögliches Interesse!

    1. Ein Grundeinkommen hätte also vor seiner Realisierung eine gesamtgesellschaftliche Leistung zur Bedingung; erst wenn dieses in Politik und Wirtschaft stabil umgesetzt wäre, wäre es bedingungslos.
      Was soll diese banale Fetstellung? Es geht eben auch hier die Gleichung durchaus auf: „Ohne Fleiss kein Preis“, womit die „Bedingungslosigkeit“ für manchen etwas verdaulicher werden mag.
      Die nachfolgenden Generationen würden dann das Erbe dessen (der Grossfamilie Mensch analog zu der kleinen) antreten und könnten es ablehnen, genau wie der Einzelne frei ist, seinen Anteil vom Grundeinkommens-Kuchen für sich zu verweigern. Aber das Gesetz bleibt unverändert bestehen, dass auch die Generationen in dem Folgemuster jeweils immer etwas nicht von sich aus Erbrachtes an Leistung/Vorgearbeitetem erst einmal selbstverständlich zur Grundlage übernehmen, obwohl um den Wunsch und die Pflicht vermehrt, das Fundament ihrerseits um eigene Beiträge weiter auszubauen.
      Das Ganze bliebe also schön im Rahmen größerer Zusammenhänge, ja vertiefte sich noch mehr in die kosmischen Gesetzmäßigkeiten, statt den Nimbus vom „Schlaraffenland“ tatsächlich anhaften zu haben.
      Und übrigens: der Gedanke eines B. G.einkommens ist ganz eigentlich „Gift“, genau wie manchen „Skeptikern“ es schwant. Alles Innovative, alles Unvertraute aber auch ist Gift gegen die Gewohnheit, gegen Altbestehendes. Gift kann zerstören, aber auch heilen. Bestenfalls tut es beides.

  4. Hallo Baukje, auf meiner Seite besteht Interesse an einer weiterführenden Diskussion, aber leider sehe ich auf der Seite keine Möglichkeit mit dir in Kontakt zu kommen. Meine Mailadresse ist ja hinterlegt, ich würde gerne eine Diskussion unter Bloggern beginnen.

    Ich bin nämlich dem BGE gegenüber recht kritisch, habe in meinen Augen auch gute Argumente dagegen, bin aber kein Hardcore-Kapitalist, sondern – ganz im Gegenteil – eher ökologisch/ links orientiert. Trotzdem halte ich das BGE für den falschen Lösungsansatz.

    Wie können wir in Kontakt kommen und eine Diskussion von Blogger zu Blogger beginnen?
    Danke und viele Grüße
    Raphael

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