Ist das Bedingungslose Grundeinkommen ein vorab ausgezahlter Steuerfreibetrag? Oder kann man es mit den bisherigen Sozialleistungen verrechnen?
Ist das Bedingungslose Grundeinkommen ein vorab ausgezahlter Steuerfreibetrag? Oder kann man es mit den bisherigen Sozialleistungen verrechnen?