Ein Grundeinkommen soll Existenz und Teilhabe bedingungslos sichern. Es hat nicht die Aufgabe, das komplette Einkommen zu ersetzen. Deswegen ist die Frage interessant, wie sich Grundeinkommen und Erwerbseinkommen zueinander verhalten.
Gleiches Einkommen für alle?
Eine Extremform des Grundeinkommens wäre es, wenn es für alle das einzige Einkommen wäre. Das bedeutet die komplette Entkopplung von Arbeit und Einkommen. Dann müsste das Bedingungslose (Grund-)Einkommen sehr hoch sein, um damit auch den durchschnittlichen Lebensstandard zu sichern. Dann hätten alle das gleiche Einkommen. Leistung würde gar keinen finanziellen Gegenwert mehr haben und auch als Anreiz für unangenehme Tätigkeiten würde Geld nicht mehr zur Verfügung stehen. Da nicht alle Menschen das gleiche Konsumverhalten haben, hätten dann genügsame Personen viel mehr als sie brauchen, andere zu wenig. Die Möglichkeit, selbst Einfluss auf das Einkommen zu nehmen, wäre quasi nicht mehr vorhanden. Nicht mal im Sozialismus hat man diese Extremform tatsächlich gelebt.
Oder BGE als Basis + andere Einkommen?
Bei der Kombi-Variante wären das Grundeinkommen als Basisabsicherung und sonstige Einkommen (Löhne, Kapitalrendite, Renten usw.) unabhängig voneinander. Das Bedingungslose Grundeinkommen bekäme jeder, ganz egal, ob er nur davon lebt, zusätzlich einer Erwerbsarbeit nachgeht oder noch andere Einkommensquellen hat. Arbeit und Einkommen könnten dabei durchaus Steuern und Abgaben unterliegen, aber die sind vom Bezug des Grundeinkommens unabhängig. Jeder kann also bei der Übernahme einer Aufgabe selbst entscheiden, ob ihm der Lohn angemessen erscheint. Dabei können Sinn und Anerkennung genauso eine Rolle spielen wie finanzielle Anreize. Aber mit dem Grundeinkommen hätte das erst mal gar nichts zu tun. Hier hätte jeder eine sichere Basis und alles darüber hinaus wäre individuell gestaltbar.
Wenn nur die Summe zählt
Bei den substitutiven BGE-Modellen würden alle Einkommen bis zur Höhe des Grundeinkommens mit diesem verrechnet. Hier bekäme man entweder Geld in Höhe des Grundeinkommens, egal ob ohne Erwerbsarbeit oder mit einer, die weniger als das BGE einbringt. Oder man würde seinen Lebensunterhalt und alles darüber hinaus im Grunde aus eigenem Einkommen bestreiten. Entweder würde ein Teil des Lohnes durchs BGE ersetzt oder derjenige würde das BGE gar nicht erst bekommen, sondern könnte es mit seiner Steuerschuld verrechnen. In diesen Varianten würde ein tiefer Graben geschaffen zwischen denen, die nur vom Grundeinkommen leben, und denjenigen, die mittels Arbeit oder anderer Einkommensarten darüber hinaus Geld verdienen würden. Der Übergang wäre schwierig, denn die Grenzkosten für Erwerbsarbeit wären gerade am Anfang extrem hoch.
Bis zur BGE-Höhe läge der effektive Stundenlohn bei 0 Euro, egal ob es sich um eine Aufwandsentschädigung fürs Ehrenamt handelt oder ob eine Expertenleistung mit 500 Euro honoriert wurde, alles unterm BGE würde verrechnet. Und auch darüber hinaus geht es erst mal langsam los. Wenn das BGE 1.500 Euro betragen würde und einem eine Tätigkeit mit einem Lohn von netto 1.600 Euro angeboten werden würde, dann müsste man sich bei dem Modell überlegen, ob man diese Arbeit für effektiv 100 Euro machen möchte. Habe ich aber schon z.B. 2.000 Euro monatliches Einkommen durch Vermietung und Kapitalanlagen und bekäme deswegen ohnehin kein BGE, dann hätte ich durch dieselbe Tätigkeit wie oben effektiv netto 1.600 Euro mehr in der Tasche.
Was würdest du tun, wenn für Dein Grundeinkommen gesorgt wäre?
Ich habe in meinem Leben immer ein Grundeinkommen gehabt und eigene Erfahrungen mit den verschiedenen Varianten gemacht. Als Kind und Jugendliche haben meine Eltern für das Grundeinkommen gesorgt und dies wurde auch nicht mit dem Ferienjob verrechnet. Wenn ich was dazu verdient hatte, kam es obendrauf und wurde ggf. entsprechend versteuert. Im Studium genauso, auch dort haben meine Eltern den Lebensunterhalt bezahlt, ohne zu fragen, was ich selbst noch für ein Einkommen habe. Da konnte ich mir also ganz klar ausrechnen, ob ich bereit bin, für ein Rennrad einen Sommer lang bei H&M an der Kasse zu stehen oder für einen Urlaub nachts in der Kneipe zu arbeiten. Und das habe ich getan. Wäre mir das Geld aus der Kneipe von dem für die Miete wieder abgezogen worden, hätte ich es nicht gemacht.
Beim Elterngeld und Arbeitslosengeld 1 habe ich die andere Erfahrung gemacht. Sobald ich etwas dazu verdient hätte, wären die staatlichen Leistungen gekürzt worden. Also habe ich in der Zeit nur ehrenamtlich gearbeitet. Zum Schaden für meine Kollegen, die meine Unterstützung gut hätten gebrauchen können und auch bereit gewesen wären, es entsprechend zu bezahlen. Aber ohne finanziellen Vorteil war ich dazu nicht bereit. Da habe ich lieber etwas gemacht, für das man ohnehin kein Geld bekommt. Und wenn ich mir heute überlege, was passieren würde, wenn ich 1.500 Euro substitutives BGE bekommen würde? Es würde meine Motivation, einer Erwerbsarbeit nachzugehen, erheblich schmälern. Wäre es nur für ein Jahr, würde ich meine Selbstständigkeit wahrscheinlich nicht ganz aufgeben, aber auf die Höhe der Betriebskosten zurück fahren. Wäre es für immer, müsste ich mir das sehr gut überlegen, ob ich weitermache.
Geld als Kommunikationsmittel erhalten
Geld ist ein Kommunikationsmittel. Durch Geld kann auch ausgedrückt werden, welche Tätigkeiten erforderlich sind, wofür jemand bereit ist, etwas zu bezahlen. Auch in dem Wissen, dass dort inzwischen eine große Schieflage entstanden ist und auch sinnlose Tätigkeiten bezahlt werden und Sinnvolles nicht. Auf diese Funktion des Geldes zu verzichten durch ein gleich hohes bedingungsloses Einkommen für alle oder auch nur durch ein BGE, das mit dem Einkommen verrechnet wird, halte ich für einen großen Fehler.
Fazit:
Ich bin der Meinung, dass zusätzliche Einkommen nicht mit dem BGE verrechnet werden dürfen. Dass Einkommen Steuern und Abgaben unterliegen, ist davon unberührt. Aber es sollte nicht so sein, dass man erst das BGE wieder hereinholen muss, bevor man finanziell darüber hinaus profitiert.
Hallo Baukje,
den Begriff des Substitutiven, den Du hier verwendest, halte ich als Fundament für ein Grundeinkommen ebenfalls für ungeeignet. Darüberhinaus bildet er nicht das ganze Spektrum ab, wie Substitution noch gedacht werden kann. So wie er hier begrifflich gefasst wurde, entspricht er der Denkweise unseres heutigen Systems. Im bestehenden Grundsicherungssystem wird er genau so gehandhabt. Es werden alle Einkommen über der Grundsicherung zu einem sehr großen Teil angerechnet, bis auf einen möglichen geringen Zuverdienst. Somit besteht tatsächlich, wie schon heute im Hartz IV System, zu den Erwerbseinkommen, die nicht auf HartzIV angewiesen sind, dieser von Dir angemerkte großer Graben und die hohen sog. Grenzkosten.
Nach meinem Verständnis ist damit nicht die Idee des Substitutiven erfasst, die im Zusammenhang mit der Konsumsteuer gedacht wird.
In meinem Denken ist die Idee der Substitution so, das diese ist nur einmalig bei der Umstellung zu einem Grundeinkommen nötig ist. (Da es, wie in unserem telefonat schon angesprochen, nicht auf einen Schlag eingeführt werden, kann sondern Schrittweise, wird diese Substitution jeweils in der Höhe des Umstellungsbetrages stattfinden, in der die Umstellung geschieht).
Wie ist dieses Einmalige zu Denken?
Wir haben es im wirtschaftlichen Bereich mit einem in der Zeit verlaufenden Prozess zu tun: von der Produktion über den Handel zum Konsumenten. Der Geldfluss läuft in die entgegengesetzte Richtung: Vom Kunden zum Handel, vom Handel zum produzierenden Unternehmen, vom Unternehmen zum Einkommensbezieher.
In diesem Zusammenhang wird oft vom „Wirtschaftskreislauf“ gesprochen. Bei genauerer Beobachtung kann aus dieser Perspektive gar nicht von Kreislauf gesprochen werden.
Das bessere Bild für den in der Zeit verlaufenden Prozess ist die Spiralfeder, so wie sie in jedem Kugelschreiber zu finden ist. Also eine ansteigende Kreisbewegung.
Bei genauer Beobachtung zeigen sich sogar zwei gegenläufige Kreisbewegungen.
Erst wenn die Zeit ausgeschaltet wird, kann von tatsächlich von einem Kreislauf gesprochen werden. Das geschieht dadurch, dass die Spiralfeder nicht von der Seite, sondern von hinten oder vorne (ist egal) betrachtet wird. In dem Moment zeigen sich die beiden gegenläufigen Kreisbewegungen. Die des Geldes in die eine und die der Produktion hin zum konsumfähigen Produkt in die andere Richtung.
Diese Gegenläufigkeit der beiden Kreisläufe stellt uns vor Herausforderungen, die Wirkungen innerhalb der volkswirtschaftlichen Prozesse tatsächlich wesensgemäß denken zu können. Auch die Steuern bewegen sich innerhalb dieses Kreislaufes.
Wenn die Substitution, so wie sie von Dir gedacht wird umgesetzt würde, dann ist das gesamte Geld tatsächlich in diesem Kreislauf aus dem heraus immer wieder die, von dir angeprangerte Substitution umgesetzt werden muss, weil die Steuern innerhalb diese Kreislaufes erhoben werden müssen und das Grundeinkommen hier jedes Mal mit reinwirkt. Das ist nicht sinnvoll. Und von Dir auch richtig problematisiert.
Wenn es nun anders gedacht wird, entsteht ein zusätzlicher Kreislauf, bei dem die Steuern zu einem anderen Zeitpunkt, nämlich an der Kasse erhoben werden und über einen festgelegten Betrag als Grundeinkommen direkt ohne Umweg über die Unternehmen an die Bürger fließt.
Damit wird das Geld an einer Stelle aus dem ursprünglichen Kreislauf herausgelöst und spielt für die Einkommenszahlung und Steuererhebung innerhalb der Unternehmen keine Rolle mehr, weil diese Gelder nicht mehr zur Verteilungsmenge für die Einkommen in die Unternehmen gelangen. Durch diesen Schritt muss die Substitution nur einmalig für den jeweiligen Grundeinkommens-Anteil umgesetzt werden, weil die Steuer an der Kasse ein grundsätzlich neues Teilungsverhältnis erzeugt.
Damit hat jeder Bürger nach der Umstellung ein neues, formales Nettoeinkommen aus der Erwerbstätigkeit, nämlich: Das bisherige Netto-Einkomme abzüglich dem festgelegten Grundeinkommen. Bei den meisten wird dieses Einkommen oberhalb eines Grundeinkommens liegen. Wie ist es nun aber bei den Einkommen, die noch gerade darüber liegen oder genau so hoch sind wie das Grundeinkommen und es somit ganz wegfällt?
Spannend ist nun, dass in den Unternehmen die Einkommen neu verhandelt werden können. Denn niemand ist gezwungen für wenig oder gar kein Geld in einem Unternehmen tätig zu sein und für die von ihm erzeugten Waren- oder Dienstleistungsanteile keinen angemessenen finanziellen Anteil zu erhalten. Das durch die Umstellung neue, formale Nettoeinkommen kann nun ergänzt werden durch den neu verhandelten zusätzlichen Erwerbseinkommensanteil. Hier werden sich die Einkommenszahlungen aus den Unternehmen, dessen Verhältnisse offensichtlich in den letzten Jahren immer mehr aus dem Ruder gelaufen sind, neu einpendeln.
Somit wird deutlich, dass durch die so gedachte Substitution kein Graben entsteht, weil das Grundeinkommen für die Steuerfrage innerhalb der Unternehmen gar keine Bedeutung mehr hat und die Zusammenarbeitenden Menschen auf Augenhöhe in diesem Verhandlungsprozess stehen. Damit ist der Übergang nicht schwierig, denn es gibt die sog. Grenzkosten überhaupt nicht.
Und somit ist Deine Forderung, dass zusätzliche Einkommen nicht mit dem BGE verrechnet werden dürfen, vollständig erfüllt. Denn es ist eben nicht so, dass man erst das BGE wieder hereinholen muss, bevor man finanziell darüber hinaus profitiert!
Wolfgang Heimann
Es mag sein, dass meine Forderung nach Nicht-Anrechnung des Lohns auf das Grundeinkommen bei einer Konsumsteuer erfüllt wäre, wenn die Löhne alle neu verhandelt werden würden. Aber das Framing „Dass das Grundeinkommen in die Löhne hineinwachse und diese bis zu seiner Höhe ersetze“ ist dann immer noch mehr als ungünstig. Denn es kann durchaus auch aus dem jetzt heraus gedacht und am Ende auch gestaltet werden. Mit dieser „Vermarktung“ gehen viele Konsumsteuer-Fans genau dieses Risiko ein, dafür möchte ich mindestens ein Bewusstsein schaffen.
Daniel Häni aus der Schweiz, der das Substitutionsmodell vertritt, sagt überhaupt nichts von neu zu verhandelnden Löhnen im unteren Lohnbereich. Sondern er sagt immer: „Es ist nicht mehr Geld. Ein Teil (z.B. 1.000 Euro) wird nur bedingungslos gemacht“. Das würde bedeuten, daß alle Bruttolöhne bis 1.000 Euro komplett wegfielen; und bei Löhnen knapp darüber würde nur der kleine Teil ausgezahlt, der darüberliegt. Das würde die finanzielle Leistungsmotivation bis 1.000 Euro Bruttolohn komplett beseitigen; und im Lohnbereich knapp darüber würde diese Motivation sehr stark vermindert. Und wer glaubt, daß das funktionieren könnte, der muß ein abgehobener Anthroposoph sein, der die heutige Motivationsstruktur nicht zur Kenntnis nimmt. Deshalb betrachte ich dieses
Substitutionsmodell als eine der schlimmsten Fehlentwicklungen, die es innerhalb der Grundeinkommensbewegung gibt! Es regt mich richtig auf, wie man so etwas Dummes und Undurchdachtes vertreten kann!
Denn Du hast ja richtig geschrieben: „Aber das Framing “Dass das Grundeinkommen in die Löhne hineinwachse und diese bis zu seiner Höhe ersetze” ist dann immer noch mehr als ungünstig.“ Und da hast Du völlig Recht! Das ist ein fettes Eigentor für die Grundeinkommensbefürworter und nützt nur den (linken) Gegnern des BGE!
Liebe Baukje, Dir ist ein sehr guter Artikel über die Auswirkungen der Substitution des Lohnes durch das BGE bis zur Höhe des BGE gelungen. Nur wenige erkennen das derzeit so klar! Chapeau!
Und Du hast auch Recht, wenn Du sagst, Geld soll seiner Kommunikationsfunktion wegen erhalten bleiben.
Stellen wir uns einmal vor, daß sich in einer fernen Zukunft die Motivationsstruktur so radikal verändert hat, daß Geld als Motivationsgrundlage völlig überflüssig geworden ist, weil alle Leistungen aus einer sehr stark angewachsenen nichtfinanziellen Leistungsmotivation heraus erbracht werden. Selbst dann ist Geld weiterhin sehr sinnvoll
– wegen seiner Kommunikationsfunktion
– wegen seiner Allokationsfunktion (Lenkungsfunktion)
– als Knappheitsindikator
– als Mittel der Freiheit (man kann selbst entscheiden, wofür man es ausgibt)
Ich plädiere für allseits denkbar einfache und transparente Konstruktionen !
Man schwächte in meinen Augen das beachtliche Hebel-Potential eines ESt-, (nicht USt-), -freien BGE für die Gestaltung einer sozial wie ökologisch angemesseneren EINKOMMENS-ORDNUNG in meinen Augen erheblich, würde man mit irgendwelchen Anrechnungs-Modellen arbeiten.
Diesbezüglich also klare Ablehnung !!
Es muss für meine Begriffe ein BGE geben mit GRUNDGESETZLICH VERBRIEFTEM RECHT auf EIN DRITTEL des jeweils erwirtschafteten BIP (entspricht im Umfang annähernd dem heutigen Sozial-Budget).
Dieses BGE hätte lebenslang und bedingungslos den Grund-Lebens-Unterhalt zu gewährleisten, einschließlich wichtiger Grundsteine der Daseins-Vorsorge (Ausbildung, Gesundheits- & Pflegekosten, Grundrenten !).
Beides gehört , denke ich, würde-gemäß in der Kompetenz jede/r/s einzelnen verortet.
– vgl.: http://buergerbeteiligung-neu-etablieren.de/LBK/mat/denkbares%20BGE_MANIFEST.html
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Entsprechend sollte es grundgesetzlich verankerte BUNDESBANK-AUFGABE sein, 1/3 BIP (= derzeit ~1000 Mrd €/Jahr) monatlich als zentralbankseits zinsfrei geschöpftes Geld unmittelbar an die BGE-Berechtigten zu überweisen.
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200 Mrd vom BGE (derzeitige Gesundheits-&Pflegekosten ~ 400 Mrd €) sollten bürger/innen-seits an einen neu zu schaffenden PGF (ParitätischenGesundheitsFonds) gehen, gebunden an ein neues ausnahmslos gemeinnützigkeits-pflichtiges Gesundheits-&Pflegesystem !!
// davon landeten dann wiederum 15 % als UST im Staatshaushalt ( = 30 Mrd €)
300 €/Kind/Mon vom BGE (~ 25 Mio bis 25 Jahre) vom BGE sollten Ausbildungssparverträgen vorbehalten sein = 90 Mrd
* vom verbleibenden monatl. verfügbaren BGE gingen an die Staatskasse:
– USt Erw (15% von 800 €/Mon verbleibendem BGE = 120 €/USt/Mon> = 1440 €/Erw./Jahr > /~ 58 Mio/Erw = 83,5 Mrd USt/Erw /Jahr v. BGE
– USt /Ki bis 25 Jahre (15% von 500 €/Mon verbleibendem BGE = 75 €/USt/Mon > = 900 €/Ki/Jahr > /~ 25 Mio/Ki = 22,5 Mrd USt/Ki/Jahr v BGE
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Das 2. BIP-DRITTEL (1000 Mrd €, bei BIP insgesamt ~ 3000 Mrd €)
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hätte über neu zu durchdenkende Besteuerungs-Strukturen in das jährliche Steueraufkommen zu fließen
Staatseinnahmen dann ~:
30,0 Mrd USt/Gesundheit & Pflege Bürger/innen
30,0 Mrd USt/Gesundheit & Pflege Unternehmen ausgemittelt
83,5 Mrd Ust/Erw /Jahr v. BGE
22,5 Mrd USt/Ki/Jahr v BGE
=
196,0 Mrd aus dem BGE ust-steuerlich für Staatsausgaben verfügbar
196,0 Mrd aus dem BGE ust-steuerlich für Staatsausgaben verfügbar
300,0 Mrd 15% USt aus 2000 Mrd € (= 2/3 BIP) = 300 Mrd €
700,0 Mrd ESt aus Arbeits-Einkommen ~ x % dynamisiert aus 2000 Mrd € (= 2/3 BIP)
+ x Mrd ESt aus Vermögens-Einkommen (!) = ? – + …St ? >
+ x Mrd Erbschaft, Gewerbe, Energie, KFZ, Grund(erwerb), …
~ 1200,0 Mrd verfügbare Staatseinnahmen/Jahr
(bei: Staats-Haushalts-Entlastung gegenüber heute in Höhe von ~ 250 Mrd € !! (keine RV-/ALG-/…Zuschüsse mehr ) + (bei Unternehmens-Lohn-Nebenkosten-Entlastung (RV,ALV) von ~ 70 Mrd. €)
Staatsausgaben – Verwendungs-Vorschlag
1000,0 Mrd Erstattung BGE an Bundesbank
von den verbleibenden ~ 200 Mrd €:
25,0 Mrd – für ZINSEN
40,0Mrd – für Exekutivaufgaben (Verwaltung, … , Polizei, Justiz, Steuern&Abgaben, Strafvollzug, Bildungsstätten, Lehrkräfte-Bildung, Vorgaben&Kontrolle des PGF (parität.GesundheitsFonds /// zur Hälfte (200 Mrd.) pro Kopf aus dem BGE zu leisten / und zur Hälfte (200 Mrd.) unternehmens-seits gemäß Umsatz), …)
35,0 Mrd – für Infrastrukturelle Eigenbetriebe (Netze (Strom, IT, Verkehr), PLATTFORMEN (f. Organisation & Mediale Kommunikation von Auditativen, f. Genossenschafts-Bildungen, f. Bildungs-/…-Gutscheine, f. Erwerbsarbeit, …), ÖPNV, Abfall-&Wertstoff-Management, …)
10,0 Mrd – für Pensions-Versorgungs- & Übergangs-Leistungen im KV-&Rentenbereich
25,0 Mrd – für Struktur-&Raumordnungs-Konzepte & -Aufträge sowie Strukturwandels-Förderungen (bes. Landwirtschaft, Bergbau, Rüstung, Renaturierungen, zu entschädigende Bodenrechts-Eingriffe, Sozialwohnungs-Bau…)
28,0 Mrd – für Bildung + Forschung, öff. Einrichtungen im Kulturbereich
3,0 Mrd – für Nothilfen
10,0 Mrd – für Kooperations-BGEs an Menschen in wirtschaftlich bisher benachteiligten Ländern
20,0 Mrd – für Verteidigung
= 196 Mrd €
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Das 3. DRITTEL des BIP ( = derzeit ~1000 Mrd €) realisierte sich als Arbeits-Einkommen – zusätzlich zum BGE.
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So konstruiert, erscheint mir ein BGE von derzeit 1000 €/Einwohner/in an (jede/n Wohnbürger/in ab dem 2. Wohnjahr und jedem mehr als 35 (?) Jahre hier Ansässigen (dann im Alter ggf. auch im Ausland) lebenslang monatl.) mit allenfalls 2-jährigem Vorlauf einführbar:
– GG-Erweiterung:
/Grundrecht BGE
/PGF
– schlank anzupassendes Steuersystem mit klaren Regeln insbesondere für Welt-Konzerne
– Übergangsregelungen für erworbene Renten- & Pensions-Anwartschaften
– weiterhin Tarif-Pflicht, Kündigungsschutz, keine sachgrundlos befristeten Arbeitsverträge, Recht auf Teilzeit…
– PGF-Konzept-Entwicklung und -Etablierung von ggf. 3 (?) konkurrierenden PGF-Institutionen
– neuer Gesetzesrahmen für KVen: nur noch Gesundheits- & Pflege-Zusatzversicherungen plus privaten ALV für höhere Arbeitseinkommen
ERGEBNIS: eine lebenssituations-gemäß flexibel und jederzeit weitgehend abstruzsicher gestaltbare EINKOMMENS-ORDNUNG mit gegenüber heute verstärktem Vertragsparteien-Gewicht auf der Erwerbsarbeits-Seite…
Hallo Baukje Dobberstein,
um welche Finanzierungsmodelle für das BGE soll es sich handeln, bei denen alle Einkommen bis zur Höhe des BGE direkt angerechnet werden? Ich kenne kein solches Modell, außer dass die Schweizer Initiative zur Volksabstimmung derartige Vorstellungen hat. Für mich war das keine Option, weil ich davon ausgehe, dass die Finanzierung in Deutschland über Abgaben bzw. Steuern erfolgt. Selbst bei partiellen Grundeinkommen mit dem Ziel der schrittweisen Einführung bis zum BGE sind mir derartige Modelle nicht bekannt.
Kommentar zu Deiner Kritik an substitutiven Modellen,
zu denen auch FINGR (FI nanzielle N utzung der G rund R echte) gehört:
Gleiches Einkommen für alle (nicht substitutiv):
dieses Modell steht im Widerspruch zur Notwendigkeit und zum Wunsch, die Kosten für individuell unterschiedlich teure Bedürfnisse abzudecken. Ein solches Modell funktioniert nur, wenn man die Bedürfnisse der Menschen und damit die Menschen selber „vereinheitlicht“, und das ist weder wünschenswert noch überhaupt möglich ! Du schreibst richtig, dass nicht einmal im Sozialismus (der Länder Osteuropas im letzten Jahrhundert) solche Modelle gelebt wurden. Aber in diesen Ländern hat sich trotzdem dramatisch bestätigt, dass die versuchte pauschale gleich-Schaltung der Menschen einen eigentlich zu erwartenden Effekt bewirkten : weil qualitativ und quantitativ höhere Leistungserbringung nicht mehr (quantitativ) höher belohnt wurde, wurden diese Leistungen auch nicht mehr in genügendem Masse erbracht, und die Folge waren Mangel an Leistungen (Güter und Dienstleistungen) und dadurch schlechtere Lebensqualität für alle.
Kombi-Modell BGE plus Erwerbseinkommen (die Summe zählt):
Richtig: jedermann verfügt (mindestens) über Geld in Höhe des Grundeinkommens, egal ob ganz ohne oder mit einer Erwerbsarbeit, die weniger als das BGE einbringt.
Aber FALSCH: man würde eben gerade NICHT seinen Lebensunterhalt und alles darüber hinaus aus dem erwerblichen Einkommen bestreiten, sondern der Lebensunterhalt würde mit dem Grundeinkommen und „alles darüber hinaus“ aus dem erwerblichen Einkommen finanziert.
[Bei FINGR wird sogar ausdrücklich die Möglichkeit geboten, dass eine Gesellschaft demokratisch festlegt, welche Leistungen zum Lebensunterhalt und welche zur Lebensqualität „darüber hinaus“ zu zählen sind [Abschnitt Grundrechte].
Die Zahlen mit Deiner Rechnung führen aufgrund einer fehlenden sauberen Trennung von grundrechtlichem („Lebensunterhalt“) und Lebensqualität-relevantem („darüber hinaus“) Geldbedarf zu einer Fehlinterpretation :
„Bis zur BGE-Höhe läge der effektive Stundenlohn bei 0 Euro, … ,dann hätte ich durch dieselbe Tätigkeit wie oben effektiv netto 1.600 Euro mehr in der Tasche.“ Wenn ein BGE-Modell in dieser Weise beurteilt wird, erscheint es tatsächlich unbrauchbar oder massiv Korrektur-bedürftig !
Wenn jedoch bei einem Verdienst von 500 und einem BGE von 1500 die 500 an den Lohnempfänger nicht direkt, sondern via BGE-Kasse ausbezahlt werden und die BGE-Kasse noch 1000 hinzuzahlt, dann wird ja dadurch der Wert seiner Arbeit nicht entwertet, und der Verdiener hat für den Wert seiner Arbeit deshalb auch nicht einen Stundenlohn von 0 , sondern trotzdem von 1500 geteilt durch Anzahl Arbeitsstunden. (Jemand, der gar keine Arbeit hat, hat mit BGE einen unendlichen Stundenlohn – ebenfalls eine Fehlinterpretation, aber trotzdem ein Standardargument von BGE-Gegnern !). Ist der Verdienst 1600, dann würde bei FINGR der Arbeitgeber davon 1500 an die BGE-Kasse überweisen, und der Lohn für seine Arbeit wäre dann 1600 = 150 (BGE) plus 100 (direkt vom Arbeitgeber). Hier ist die Überlegung des Bezügers NICHT, ob er diese Arbeit für 100 machen will, sondern ob die Steigerung seiner Wirtschaftskraft und damit seiner Lebensqualität (Ertrag) den Aufwand seiner Arbeit für ihn sinnvoll rechtfertigt !
Dass die BGE-Kasse durch der Bezug bei Erwerbslosigkeit mit 1500, durch den ergänzenden Bezug von 500 mit 1000, und durch einen Lohnempfänger von 1600 belastet wird, ist zunächst für den Bezüger nicht wichtig, wohl aber relevant für die BGE-Kasse respektive für ihre Möglichkeit, die für die Zahlungen benötigten finanziellen Mittel überhaupt aufbringen zu können (wenn zB. niemand durch Erwerb Geld verdient, gibt es auch keine Überweisungen durch Arbeitgeber, und die BGE-Kasse hat dann auch keine Mittel für Auszahlungen – selbst wenn sie mit Steuergeld gespiesen werden sollte, es aber wegen der Erwerbslosigkeit dann gar keine Steuererträge gibt, wird die BGE-Kasse leer und damit Funktionsunfähig bleiben.
Interessant ist die Frage, was passiert in jenen Fällen, wo mehrere Erwerbsquellen existieren: Bei FINGR könnte eine Auszahlung nach dem Konzept von FINGR aufgeteilt werden in Zahlung an FINGR und der verbleibende Betrag (über der Höhe des FINGR-Betrags) direkt an den Verdienenden, und für die weiteren Erwerbsquellen könnte durch Vorlegen einer FINGR-Bestätigung der ganze Betrag ohne FINGR-Abzug an den Verdienenden ausbezahlt werden – das Problem ist also lösbar, auch wenn vielleicht noch eine elegantere (administrativ weniger aufwendige Lösung) gefunden werden kann.
Motivation : was würden BGE- und FINGR-Empfänger tun:
Für FINGR-Empfänger wurde die Motivation zur Leistungserbringung bereits weiter oben erklärt : Zugewinn von „darüber-hinaus-„Lebensqualität, wobei jedermann selber beurteilen kann, ob dieser Zugewinn den (Arbeits-)Aufwand rechtfertigt.
Wie Du schreibst, haben im Kindes- und Jugendalter Deine Eltern Dich mit genügend Geld versorgt, und dass allfällige Ferien-Verdienste davon nicht abgezogen wurden (was ich auch richtig finde), Du vergisst aber, dass wegen des Nicht-Abzugs solcher Beträge die Kasse Deiner Eltern etwa „geringer“ wurde. Nun gehe ich davon aus, dass das die Lebensqualität von Dir und Deinen Eltern nicht eingeschränkt oder gar in existenzielle Not gebracht hat – denn sonst hätten Deine Eltern wahrscheinlich zumindest mit Dir über einen Abzug diskutiert, vielleicht diskutieren müssen … Deine Erfahrungen mit staatlichen Leistungskürzungen bei eigenen Verdienst (die tatsächlich demotivierend sein können) beweisen eigentlich nur, dass die staatlichen Sozialsysteme fehlerhaft konzipiert sind und konzeptionell unbedingt aufgebessert werden müssen. Deshalb habe ich mir die Mühe gemacht, mit FINGR ein Konzept zu erarbeiten, welches die Vorzüge eines bestehenden Sozialsystems bewahrt, dessen Schwächen aber möglichst gut eliminiert, und zudem von den Menschen (auch von den egoistischen) nicht im Widerspruch steht zu einem gesunden Gerechtigkeitsempfinden für sich selbst und die Anderen). Ich denke, dass grundsätzlich dieses konzeptionelle Gedankengut auch in anderen Systemen der sozialen Unterstützung einfliessen könnte – zum Nutzen Aller.
Weiter schreibst Du, Du hättest in Zeiten der Erwerbslosigkeit „nur ehrenamtlich gearbeitet. … weil Du ohne finanziellen Vorteil für Dich wegen der Abzüge bei staatlichen (also gemeinschaftlichen) Unterstützungsleistungen zu einer Erwerbstätigkeit nicht bereit warst, sondern lieber etwas gemacht hast, für das man ohnehin kein Geld bekommt“. Ich will jetzt mal Deinen ehrenamtlichen Einsatz loben, erlaube mir aber doch den Hinweis, dass gemeinschaftliche Unterstützungsleistungen und damit auch das BGE ohne solidarisches Denken nicht funktionieren können – weiter will ich das nicht vertiefen …
– Geld als Kommunikationsmittel (für Bedürfnisse und Leistungsangebote).
Dass Geld im Marketing auch als Kommunikationsmittel fungiert (allerdings auch gezielt nicht-kommuniziert wird – siehe Bankgeheimnis zur Verheimlichung der Geldmittel von Unternehmen), hast Du gut erkannt. Das gilt übrigens nicht nur für das Mitteilen von Leistungsbedürfnissen und -Angeboten, sondern auch zur Befriedigung des menschlichen Bedürfnis nach sozialer Anerkennung (nach Maslow).
Zum Schluss ein Kompliment :
Ich finde es gut, dass Du Dir solche Gedanken gemacht hast, immer noch machst und diese auch kommunizierst – was nicht bedeutet, dass ich deshalb alle Deine Überlegungen richtig finden muss. Ich finde richtiger (besser und nützlicher), über unterschiedliche Ansichten zu diskutieren. Vielleicht findet man etliche gemeinsame Nenner, und verbleibende Differenzen dürfen auch ruhig aufrecht erhalten werden, ohne dass dies zu persönlichen Konflikten oder gar geringer persönlicher Wertschätzung führen sollte.
OK ?
Lieber Stephan Härtl :
Wenn Du auf der Suche bist nach einen Modell mit einem
B edingungslosen G rund E inkommen, wirst Du fündig in meinem Blog :
( https://klee-li.com/2017/01/07/fingr-fi-nanzierung-der-n-utzung-der-g-run/ )
Das im Blog präsentierte Modelle FING (FI nanzierung der N utzung der G rund R echte) ist nicht mehr ganz aktuell – ich bin im Begriff, es mit den Ideen vom Gleichgewichtsgeld
( http://www.gleichgewichtsgeld.de/ ) zu kombinieren.
Wieso ein substitutives Modell demotivierend ist einer Erwerbstätigkeit nachzugehen? Ich versuch es mal konkreter zu machen, was ich damit meine. Ich arbeite als ärztliche Psychotherapeutin. Damit kann ich meine Familie ernähren. Nun bin ich eher ein Fan von „intelligenter Bescheidenheit“ (nicht zu Verwechseln mit Armut) als von ausuferndem Konsum. https://blog.baukje.de/wege-in-eine-nachhaltige-gesellschaft/
Als Familie hätten wir wahrscheinlich kaum weniger finanziellen Spielraum, wenn wir nur vom einem potentiellen Bedingungslosen Grundeinkommen leben würden. Für eine Investition ins Haus oder einen schönen Urlaub ist es aber vielleicht trotzdem schön „etwas darüber hinaus“ zu haben. Wie komme ich da hin? Hier geht es um die Grenzkosten, also wie viel habe ich davon einen Euro zu verdienen, oder auch eine Stunde mehr zu arbeiten. In subsitutitven Modellen habe ich erstmal ganz lange GAR NICHTS davon. Bei deinem Vorschlag, bekommt man nicht mal seinen Lohn, sondern nur das FINGER. Ich kenne eine Menge sinnvoller Tätigkeiten für die ich keinen Lohn erhalte, zum Beispiel das Engagement zum Grundeinkommen. Ich könnte aber auch mehr Gärtnern, Nachbarschaftshilfe betreiben, oder auch therapeutische Unterstützung verschenken. Warum sollte ich mich den Regeln der Kassenärztlichen Vereinigung unterwerfen, wenn ich von dem Geld gar nichts bekomme??? Finanziell lohnen würden sich die professionell und erwerbstätig erbrachten Stunden erst, wenn sie über die Summe des Grundeinkommens hinaus gehen. Die Investition in 7 Jahre Studium und 10 Jahre Weiterbildung rechnen sich dann niemals. Solidarität hin oder her, damit machst du es dir zu einfach.
Ich bin der Meinung, dass Existenzsicherung bedingungslos sein sollte. Weiterhin bin ich der Auffassung, dass wir eigentlich nur 15 Stunden pro Woche arbeiten bräuchten, wenn wir alle Bullshit-Jobs (nach David Graeber) weglassen würden. Vielleicht sogar noch weniger. Diese durchschnittlichen 15 Stunden Erwerbstätigkeit MÜSSEN aber auch einen finanziellen Vorteil für den ergeben, für den der sie erbringt. Die Effizienz in der Produktion gibt das längst her. Durch eine stabile Kaufkraft (weil die Menschen ein Grundeinkommen haben) werden auch weiterhin ausreichend Gewinne erwirtschaftet, die dann über Steuern als Grundeinkommen verteilt werden können.