Das Grundeinkommen ermöglicht Individualität und fördert gleichzeitig Gemeinschaft und schafft damit eine angemessene Grundlage für die tatsächlichen Lebensrealitäten.
Das Grundeinkommen soll ein individueller Rechtsanspruch sein und wird somit für jeden einzeln ausgezahlt, unabhängig von Familie oder sonstigen Bedarfsgemeinschaften. Die Berücksichtigung von Bedarfsgemeinschaften bei den staatlichen Transferleistungen wurde schon am 09.02.2010 durch das Bundesverfassungsgericht als nicht zulässig bewertet. Trotzdem wird das entsprechende Gesetz weiterhin angewendet.
Das führt zu dem Effekt, dass ein allein lebender Alg2-Empfänger einen höheren Anspruch auf Leistungen hat, als zwei zusammen lebende Leistungsempfänger. Der Vorteil durch die Kosteneinsparungen durch das Zusammenleben fällt dem Staat zu. Lebt ein Paar in zwei getrennten Wohnungen, bekommen beide den vollen Bezug. Auch das blockiert Wohnraum in Großstädten. Insbesondere bei größeren Familien liegen die Gesamtleistungen pro Person dann schlussendlich deutlich unter dem individuellen Existenzminimum.
Dies würde durch ein Grundeinkommen, welches dem Kriterium des individuellen Rechtsanspruchs entspricht, behoben. Selbst wenn das BGE nur das Existenzminimum von heute netto 750 € pro Person decken würde, würden Gemeinschaften schon profitieren. Das können klassische Familien sein, aber auch alle anderen Formen des Zusammenlebens. Unabhängig von Geschlecht, Altersklasse oder Beziehungsverhalten treten beim Zusammenleben Synergie-Effekte auf. Studenten machen sich das schon lange und traditionell zunutze, sei es in Wohnheimen oder WGs.
Gleichzeitig müsste ein Grundeinkommen so hoch sein, dass davon auch alleine in einer Großstadt Existenz und Teilhabe gesichert sind. Das erst ermöglicht die Freiheit, eine Gemeinschaft auch wieder verlassen zu können. Dann bräuchte die Ehefrau, die geschlagen wird, nicht mehr aus Angst vor Armut bei ihrem Mann zu bleiben. Dann erst könnte ein junger Erwachsener das Elternhaus verlassen und zum Beispiel die Ausbildung machen, die er möchte, wenn er möchte und nicht erst, wenn er eigenes Geld verdient.
Diejenigen, die aber günstiger leben, sei es auf dem Land oder eben in einer Gemeinschaft, würden selbst davon profitieren und könnten ihr Grundeinkommen mehr für anderes ausgeben.
Auch heute schon machen sich viele die Synergie des gemeinsamen Haushalts zunutze. Viele Familien würden, wenn man jedes Familienmitglied einzeln betrachtet, berechtigt sein, staatliche Transferleistungen zu beziehen. Und vielleicht würden sie es auch trotz der heutigen Bedarfsgemeinschaftsregelung sogar bekommen. Viele beantragen es aber gar nicht, entweder weil sie nicht wissen, dass sie bezugsberechtigt wären, oder weil sie die damit verbundenen bürokratischen Hürden fürchten oder schlicht, weil sie nicht um Almosen betteln wollen. Wie schaffen diese Familien es trotzdem, irgendwie über die Runden zu kommen? Weil sie sich zusammen tun.
Ein individuell ausgezahltes Grundeinkommen ermöglicht also den individuellen Lebensweg, emanzipiert von Abhängigkeiten innerhalb der Familie und fördert gleichzeitig alle Formen des Zusammenlebens.
Das Grundeinkommen ist die Zukunft der Menschheit. Wird wohl nur dennoch nicht einfach werden dieses zu erkämpfen gegen jene welche anderen Menschen diese Freiheit nicht zusprechen wollen.