Grundfreibetrag der Einkommensteuer

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Ich höre immer mal wieder, das Grundeinkommen sei nur ein vorab ausgezahlter Steuerfreibetrag und deswegen schon längst finanziert. Das stimmt so nicht ganz. Wenn der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer abgeschafft werden würde und diese Mehreinnahmen an alle pauschal vorab ausgezahlt würden, wäre das noch lange kein ganzes Grundeinkommen.

Der Grundfreibetrag der Einkommensteuer liegt 2018 bei 9.000 Euro/Jahr. Einkommen bis zu dieser Höhe wird nicht versteuert. 9.000 Euro sind steuerfrei, das sind aber nicht 9.000 Euro, die man vom Staat bekommt, sondern lediglich 9.000 Euro, auf die keine Einkommensteuer anfällt.

Um auszurechnen, wie viel der Staat mehr einnehmen würde, wenn man diesen Grundfreibetrag streichen würde, müsste man die Grenzsteuersätze aller heutigen Steuerpflichtigen kennen. Das ist also nicht so einfach. Aber man kann sich dem trotzdem annähern oder zumindest den groben Rahmen abstecken. Zur folgenden Betrachtung wird die heutige Einkommensteuer zugrunde gelegt.

https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml

Hätte man ein Einkommen von 9.000 Euro insgesamt, müsste man ohne Freibetrag 2.049 Euro Einkommensteuer zahlen, der Grenzsteuersatz läge bei 25%. Das heißt, heute spart man durch den Grundfreibetrag nur 170 Euro Steuern pro Monat. Und selbst wenn die Einkommensteuer im Bereich des Höchststeuersatzes liegt, würde man für 9.000 Euro weitere zu versteuernde Einkommen nur 3.960 Euro bezahlen, also monatlich 330 Euro. Für die dazwischen verschiebt sich die Progression. 

Das Kindergeld ist heute schon ein bedingungslos vorab ausgezahlter Steuerfreibetrag. Der Steuerfreibetrag für Kinder beträgt im Jahr 2018 7.428 Euro und wird monatlich als Kindergeld in Höhe von 194 Euro vorab an die Eltern ausgezahlt. Analog dazu würde eine Pauschalbetrag für Erwachsene dann etwa 235 Euro pro Monat betragen. Das reicht so oder so noch nicht für ein ganzes Grundeinkommen.

Zweifellos kann der Wegfall des Grundfreibetrags zur Finanzierung eines Grundeinkommens genutzt werden, aber es ist damit noch lange nicht ausreichend finanziert. Dafür könnte man diese Steuer noch weiter erhöhen oder weitere hinzuziehen. Dass man es finanzieren könnte, steht dabei außer Frage. Ob man es finanzieren will, ist eine politische Entscheidung. Und wie das dann am besten aussehen soll, ist noch mal ein ganz eigenes Thema.

7 Kommentare

  1. Es wäre ja auch eine Idee, viele Finanzierungsideen gerade in der Phase der kleinen Versuche und Möglichmach-Bewusstmachungs-Übrungen zu kombinieren!

    Von der Reform im Denken* * über Hartz IV Strafen bis hin zu Steuermodellen oder Vergesellschaftungsideen – man kann auch in kleinen Gruppen beginnen und vorleben – oder aber seine politischen Forderungen in der persönlichen (Arbeitskraftsentzugs- bzw. Umlenkungs-)Reaktion ausleben und sich bei alledem „über den Tellerrand“ oder „über den Gartenzaun“ mit anderen Pionieren solidarisieren – auch wenn die „einen anderen Zugang“ oder „ein (nur leicht) anderes Modell“ verteten!

    **statt Almosendenken (materielle Um-Verteilung an im Wettbewerb ausgeschiedene, rausgemobbte oder im Wettbewerb benachteiligte) das Grundrechtedenken (auf Ressourcen und eigene Freiheiten!)
    Siehe grundrechte-für-alle.de

  2. Sorry, Svenja, aber das sind Milchmädchen-Rechnungen.
    Der Ansatz ist ganz einfach :
    Wählt man Freibetrag Prokopfeinkommen, also den arithmetischen Mittelwert aller Einkommen, z.Zt. 2400 €, dann beträgt bei Steuersatz 50 % das bGE 1200 €, das sind 450 € mehr als heute Grundfreibetrag 750 €, also 300 € für die KV/PV und 150 € MEHR gesellschaftliche Teilhabe.

    Durch Besteuerung ab dem ersten Cent anstatt ab Freibetrag werden 600 Mrd. zusätzlich zu den bisherigen 600 Mrd. Einkommensteuern und AG-Sozialabgaben, die schon heute gezahlt werden, eingenommen und beide gleich wieder zurückgezahlt.
    Der Steuersatz verdoppelt sich von 25 auf 50 %, weil die AG-Sozialabgaben mit in die Ertragssteuer integriert werden – wegen der Digitalisierung müssen die Lohnnebenkosten vom Lohnbezug befreit werden -, 50 % von der oberen Hälfte des Volkseinkommens ab Prokopfeinkommen sind 25 % des Volkseinkommens wie bisher, die Besteuerung ab dem ersten Cent, also der unteren Hälfte des Volkseinkommens, verdoppelt noch einmal diese Einnahmen.

    Ein bGE von 1200 € ist schon heute finanziert, nur Netzwerk und Bündnis Grundeinkommen sind zu dumm dazu.
    Merke : Man muss den Steuersatz verdoppeln UND den Freibetrag auf Prokopfeinkommen verdreifachen, dann hat man bei gleicher Steuerlast 50 % mehr bGE als heute Freibetrag !

  3. Schon Schade, dass Sie es nicht schaffen außerhalb ihres eigenen Modells zu denken, Herr Rettel. Dann andere als dumm oder Milchmädchen zu bezeichnen macht es nicht besser. Sie stellen eine Menge Prämissen in den Raum, anstatt sich auf den Gedanken einzulassen, den ich in diesem Beitrag beschrieben habe.

  4. Was redet Ihr da? Denkt endlich in grösseren Zusammenhängen! Wenn der Staat Geld holt bei den privaten Banken, welche das Geld aus der Luft (aus dem NICHTS) beziehen und wir als Bürger dem Staat dann erlauben mit unsern Steuern die Zinsen für die Staatsanleihen an diese Banken zu zahlen, könnte ein einziger Entscheid der Politik – nämlich diese ertrogenen Zinsen nicht mehr zu zahlen, mehr als genug Geld flüssig machen für soziale Ausgaben. Weshalb wird das hier nicht diskutiert? In Frankreich haben die Gelbwesten in ihren Forderungskatalog auch eine Kapital-Transaktions-Steuer vorgeschlagen, womit die Sozialausgaben finanziert werden können. Auch dies ist eine valable Möglichkeit. Ich finde Euere Rechnerei viel zu kompliziert. Ich als Volk merke nur, ich bin zu dumm, um dabei durchzusteigen. Es macht einfach nicht „click“. Beim Steuern zahlen für NIX, werde ich wütend auf den Staat. Dies ist eine Information, die endlich breit veröffentlicht werden muss. Die Kapital-Transaktions-Steuer aber zaubert mir ein Lächeln ins Gesicht, wenn mir klar wird, dass meine eigenen Geld-Transaktionen minimal sind – die der Spekulatnen aber riesig. Das würde was einschenken. Also hopp voran! ! !

  5. Es gab mal Zeiten in meinem Leben da haben ich unter dem sogenannten Grundeinkommen gelebt. Mein Steuerberater hatte mich nur mal komisch angeschaut und fand es etwas merkwürdig aber das ging schon. 9000 € sind wirklich kein Grund einkommen.

  6. Wie Sie bereits sagen, glauben viele, dass das Grundeinkommen bereits über den Steuerfreibetrag bereits finanziert wäre. Dies ist meiner Meinung nach dahingehend ein Irrglaube, als dass der Freibetrag eben kein ausgezahlter Betrag des Staates für den Steuerpflichtigen ist, sondern eben nur jener Betrag des verdienten Geldes nicht besteuert wird. Man sollte dahingehend sich informieren. Vielen Dank für Ihren Beitrag zu Steuern und zu den Ausführungen des Steuerrechts.

  7. Der Beitrag zum Thema Einkommensteuer ist sehr hilfreich. Ich wollte besser informiert sein, denn ich weiß sehr wenig darüber. Nachdem ich diesen Artikel gelesen habe, weiß ich genug über dieses Thema. Vielleicht wäre es auch gut, mit einem Steuerdienst zu sprechen, um mehr über das Steuerrecht zu erfahren.

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