Häufige Irrtümer und Missverständnisse beim BGE – Arbeitsmotivation

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“Und wer macht dann die Arbeit?”

Wer diese Frage stellt, gibt zu erkennen, dass er glaubt, wir bräuchten Zwangsarbeit, um die gesellschaftlichen Aufgaben zu erledigen. Erst mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen hätten wir einen Arbeitsmarkt, bei dem beide Seiten auch “Nein” sagen können. Möchte man, dass Arbeit erledigt wird, kann man sie entweder selbst machen, automatisieren oder jemanden dafür bezahlen, damit er es macht. Ob Arbeitsbedingungen akzeptabel sind, entscheidet dann jeder nach seinen eigenen Maßstäben und nicht mehr die Angst vor Sanktionen und Repressionen. 

Zwangsarbeit ist mit unseren Grundrechten nicht vereinbar, aus gutem Grunde. Auch wenn die heutige Gesetzgebung durch Entzug des Existenzminimums (Sanktionen) effektiv zur Aufnahme einer nicht selbst gewählten Tätigkeit zwingt. Ob das zulässig bleibt, wird aktuell im Bundesverfassungsgericht geklärt, ein Urteil wird in den nächsten Monaten erwartet. Allerdings ist auch eine Grundsicherung ohne Sanktionen natürlich noch kein bedingungsloses Grundeinkommen. Die Pflicht zur Aufnahme einer Arbeit (Erwerbsobliegenheit) bestünde weiter, sie könnte nur weniger hart durchgesetzt werden. 

Ausnahme: Für bestimmte Aufgaben gibt es Regelungen und Pflichten, zum Beispiel zum Ehrenamt des Wahlhelfers. 

Artikel 12 Grundgesetz:

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Ein Kommentar

  1. Das im Artikel angesprochene Urteil ist ja nunmehr erfolgt, mit den bekannten Festlegungen. Auch wenn man darin, obzwar eingeschränkterweise, Sanktionen und Zwangsarbeit weiterhin Raum lässt, bleibt die Widergesetzlichkeit dessen bestehen, wie das Grundgesetz uns in klaren und einfachen Worten weist. Daher haben die Deutschen weiterhin Recht, ja sogar die positive Pflicht zum Widerstand.
    Tja, so ist das manchmal mit den Pflichten.

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