Kleine BGE-Modellkunde (Teil 1)

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Dies ist ein Artikel, der sich an Leser richtet, welche sich schon ein bisschen mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen beschäftigt haben und nun genauer wissen wollen, wie das umgesetzt werden könnte.

Zunächst einmal ist festzuhalten, dass es nicht DAS eine Grundeinkommen gibt. Aber es gibt eine Definition, welche vom Netzwerk Grundeinkommen, Bündnis Grundeinkommen und vielen weiteren geteilt wird. Die Definition lautet:

Ein Grundeinkommen ist ein Einkommen, das eine politische Gemeinschaft bedingungslos jedem ihrer Mitglieder gewährt. Es soll

  • die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen,
  • einen individuellen Rechtsanspruch darstellen sowie
  • ohne Bedürftigkeitsprüfung und
  • ohne Zwang zu Arbeit oder anderen Gegenleistungen garantiert werden.

Anhand dieser Definition kann man die vorgeschlagenen Modelle prüfen und feststellen, ob es sich um ein Bedingungsloses Grundeinkommen handelt. Davon abgrenzen kann man partielle Grundeinkommen, welche die Existenz und Teilhabe noch nicht ermöglichen, Zahlungen, die an bestimmte Bedürftigkeiten gebunden werden, oder auch welche, die eine Gegenleistung in Form von Erwerbsarbeit oder anderem Engagement verlangen. Doch auch der einleitende Satz ist wichtig, denn dort wird die Bezugsgruppe mit “jedem Mitglied einer politischen Gemeinschaft” beschrieben.

Man kann die einzelnen Punkte dann folgendermaßen durchgehen:

  1. Gehört wirklich jedes Mitglied der politischen Gemeinschaft zur Bezugsgruppe?

Unterschiede werden dort gerne gemacht bei der Frage nach Zuwanderern und EU-Ausländern, da reicht das Spektrum der Vorschläge von “nur für Bio-Deutsche” von der NPD über “Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Deutschland”, Abstaffelungen je nach Aufenthaltsdauer bis zu “jeder der einen legalen Aufenthaltstitel hat”. Die politische Gemeinschaft kann dabei natürlich nicht nur Deutschland sein, sondern auch kleiner, also eine Kommune, Region oder ein Bundesland, oder auch größer wie zum Beispiel der Euro-Raum, die EU, oder auch weltweit als Staatengemeinschaft der UN.

Der zweite Punkt, der hier mit reinfällt, ist das Alter. “Jeder” bedeutet von der Wiege bis zur Bahre, aber in vielen BGE-Modellen sind für Kinder geringere Beträge vorgesehen.

Näher beleuchtet habe ich diesen Punkt hier.

  1. Sichert die Höhe Existenz und gesellschaftliche Teilhabe?

Um dies zu beurteilen, kann man das aktuelle, von der Bundesregierung festgesetzte Existenzminimum zu Rate ziehen. Dies beträgt im Jahr 2018 9.000 Euro, also 750 Euro pro Monat, für Kinder sind hier 7.428 EUR festgelegt. Dieser Wert definiert auch den Grundfreibetrag der Einkommensteuer, die Höhe von BAföG und auch die sozialen Transferleistungen inclusive durchschnittlichem Wohngeld. Andere Werte wären zum Beispiel die Pfändungsfreigrenze von aktuell 1.139,99 Euro oder auch die Armutsgefährdungsgrenze, welche sich als 60 % des Medianeinkommens der Gesamtbevölkerung bemisst und sich damit weniger auf den statistischen Verbrauch heute schon Armer bezieht, als mehr auf den Vergleich zur restlichen Bevölkerung. Darüber hinaus gibt es Wunschzettel von Summen, die insgesamt zwischen 600 (partielle Grundeinkommen) bis zu 3.000 Euro liegen.

Diesen weiterführenden Artikel von Ronald Blaschke kann ich dazu empfehlen:

Darin findet sich auch folgendes Fazit: “Im Falle der Einführung bzw. des Ausbaus von kosten- bzw. gebührenfreien Zugängen zu diesen Gütern und Dienstleistungen ist ein geringerer Geldbetrag zur Deckung des Existenz- und Teilhabe-Minimums nötig.” Und damit ist auch schon der zweite Aspekt der Diskussion um die Höhe angesprochen. Wesentlich bei der Beurteilung von solchen Zahlen ist, was von der genannten Höhe alles bezahlt werden muss. Das fängt bei dem großen Faktor der Gesundheitsversorgung an, geht über andere Punkte wie zum Beispiel kostenlosen Öffentlichen Nahverkehr und kostenfreien Zugang zu Bildung weiter und endet ganz wesentlich in der Frage, ob das Grundeinkommen noch mit Steuern und Abgaben belastet wird und wenn ja in welcher Höhe.

  1. Wann ist das Grundeinkommen ein individueller Rechtsanspruch?

Dabei geht es auf der einen Seite um die Frage nach den Bedarfsgemeinschaften. Heute kommen Einspareffekte durch das Zusammenleben in einer Gemeinschaft nicht unbedingt dem Transferleistungsempfänger zugute, sondern meist dem Staatshaushalt. Beim Grundeinkommen soll gewährleistet sein, dass die Zahlung individuell erfolgt, also nicht an Haushalte, sondern an einzelne Personen direkt. Dann ist die unwürdige Frage nach Partnerschaften endlich Geschichte. Aber es hat auch noch weitere Effekte, auch Ehepartner und Kinder hätten ihr eigenes Geld, die finanzielle Macht des bisherigen “Familienernährers” würde möglicherweise geringer.

Manche BGE-Modelle wollen zwar das Grundeinkommen individuell auszahlen, dann aber, quasi durch die Hintertür, die Steuern doch wieder auf das Familieneinkommen beziehen. Andere wollen das Grundeinkommen ohnehin mit dem Einkommen verrechnen, dann wird es schwierig, gleiche Arbeit noch mit gleichem Lohn zu bezahlen, denn bei einem Familienernährer fiele diese Gegenrechnung anders aus, als bei einem Alleinstehenden. Wobei die potentiell wegfallenden Grundfreibeträge schon ein Teil davon ausgleichen würden.

  1. Die Gretchenfrage der Bedürftigkeitsprüfung

Das Wort bedingungslos beschreibt hier, dass eben jeder das Grundeinkommen erhalten würde, egal ob bedürftig oder nicht. Dann erhielte erstmal jeder ein Grundeinkommen, also auch die “Reichen”, auch wenn es unterm Strich durch höhere Steuern oder Abgaben an anderer Stelle wieder bezahlt werden müsste. Mal mehr, mal weniger, mal gar nicht. Auch heute hat jeder schon einen zumindest theoretischen Anspruch auf den existenzsichernden Steuerfreibetrag, nutzen kann ihn heute allerdings nur, wer auch ein entsprechendes Einkommen hat.

Inwieweit eine Einkommenssteuererklärung auch eine Form der Bedürftigkeitsprüfung darstellt, ist dabei eine strittige Frage, denn auch dort müsste ja ein Einkommen oder eben das Fehlen eines selbigen nachgewiesen werden.

Umgehen tun das die Modelle ohne Einkommenssteuer, die Vorschläge einer alleinigen Konsumsteuer. Diese rufen aber andere Probleme hervor wie zum Beispiel, dass dann das Grundeinkommen selbst besteuert würde, beim Konsum, und entsprechend höher ausfallen müsste. Weitere Bedenken zu dieser Art der Finanzierung findet Ihr hier.

Ebenfalls ohne Einkommenssteuererklärung kommen die Modelle mit einer Flat Tax Quellensteuer aus. Hier wird jegliches Einkommen, egal ob als Lohn vom Arbeitgeber oder als Kapitaleinkommen von der Bank, direkt an der Quelle mit der immer gleich hohen Steuer belegt und diese direkt an das Finanzamt abgeführt. Aufwendungen für die Arbeit, welche heute steuermindernd geltend gemacht werden können, müssten dann als Spesen direkt an den Arbeitgeber gerichtet werden, welche dieser dann, wenn sie gerechtfertigt sind, als Betriebskosten abrechnen kann. Die Prüfung des einzelnen durch das Finanzamt entfiele, die Betriebsprüfungen freilich nicht. Selbstständige müssten ebenfalls für ihren Betrieb eine Buchhaltung vornehmen, wie jetzt auch, und dann bei dem Einkommen, das sie sich selbst auszahlen, die Steuer abführen.

So etwas wird zum Beispiel von Straubhaar vorgeschlagen: 

Manche Definitionen enthalten auch noch den Zusatz “ohne Vermögensprüfung”, denn auch die Pflicht, eventuell vorhandenes Vermögen erst zu verbrauchen, bevor staatliche Transferleistungen in Anspruch genommen werden können, ist ein weiteres Ärgernis der heutigen Regelungen. Dies ist einer der Gründe, warum die Vermögensungleichheit in Deutschland immer weiter wächst, denn sobald man einmal in eine Notlage gekommen ist, ist selbst vormals vielleicht noch vorhandenes Vermögen meist nachhaltig weg.

Guckt man dann auf die andere Seite, kommt man in den Bereich der Vermögenssteuer. Diese ist seit einigen Jahren vom Bundesverfassungsgericht ausgesetzt und auch die Steuern auf die Weitergabe von Vermögen (Erbschaft- und Schenkungssteuern) sind aktuell wenig effektiv. Ein Heranziehen dieser ist aber für viele BGE-Befürworter interessant. Ohne das Vermögen zu prüfen, zumindest zu Lebzeiten, ginge das wohl am Besten über eine Erbschaftssteuer.

  1. Arbeitszwang und sonstige Gegenleistungen

Kein Arbeitszwang mehr, würde für alle, die heute die Pflicht haben, sich dem Arbeitsmarkt verfügbar zu halten oder eine vermeintlich zumutbare Arbeit anzunehmen, eine deutliche Entlastung bedeuten. Arbeit von ihrem Zwang zu befreien, heißt, sie als wert- und sinnstiftend anzuerkennen und nicht als etwas zu betrachten, zu dem man verpflichtet werden muss. Es würde jeden in die Lage versetzen, zu einer Arbeit auch “Nein” zu sagen und dadurch im individuellen und auch im kollektiven bessere Arbeitsbedingungen ermöglichen. Weitere Überlegungen dazu gibt es hier.

Manche Vorschläge verwenden das Wort Grundeinkommen im Zusammenhang mit einer Pflicht zur Gegenleistung, also zum Beispiel dem Nachweis, dass man familiäre Care-Arbeit verrichtet oder sozialem, kulturellem oder politischem Engagement nachgeht. Das wäre zwar möglicherweise eine Verbesserung zur jetzigen Regelung, wo alles an dem sozialversicherungspflichtigen Normalarbeitsverhältnis ausgerichtet ist, könnte aber auch zure Steigerung der Ein-Euro-Jobs führen und damit zu einer Verschlechterung.

Richtig schwierig wird es allerdings dann, wenn man mit sonstigen Gegenleistungen nicht nur soziales Engagement etc. meint, sondern auch höhere Steuern oder Abgaben für alle mit einschließt. Denn dann dreht sich das Ganze im Kreis, ohne irgendwen mehr zu belasten, wird man für die heute Armen und von Armut Bedrohten kaum eine Verbesserung erreichen können.

  1. Fazit

Die Kriterien des Bedingungslosen Grundeinkommens helfen, die vielfältigen Modelle zu unterscheiden und das BGE als solches erstmal zu erkennen. Aber auch innerhalb der Definition gibt es viele Unterschiede. Deswegen wünschen sich manche weitere Kriterien, wie zum Beispiel, dass man vom Einkommen zusätzlich zum BGE auf jeden Fall einen Teil behalten darf.

Es wird auch darum gestritten, ob es erforderlich ist, innerhalb der BGE-Modelle genauer zu konkretisieren und das WIE der Eckpunkte festzulegen, oder ob ERSTMAL eine gesamtgesellschaftliche Debatte erforderlich ist, um sich mit der grundsätzlichen Idee vertraut zu machen und darüber das OB überhaupt zu klären. Ich denke, dass beides parallel erforderlich ist, je nachdem in welchem Zusammenhang diskutiert wird.

Im Teil 2 der kleinen Modellkunde soll es dann um die aktuell bestehenden Steuern gehen, welche davon geeignet wären, in die BGE-Finanzierung einzugehen, und welche  Möglichkeiten es sonst noch gäbe.

6 Kommentare

  1. Ich würde jede Argumentaion gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen als menschenfeindlich, ja menschenrechtwidrig einstufen. Denn was ist es denn anderes, für Geld eine Gegenleistung zu fordern, die in den meisten Fällen vom ökonomischen Überlebenszwang her gesehen nur selten als ideal empfunden wird?
    Dahinter ist immer irgwendwie Sklavenhaltung versteckt!
    Du möchtest Geld verdienen? Ja bitte, dann arbeite – egal was!
    Eine derartige Gesinnung sollte mal fundamental hinterfragt werden – besonders von den Lobrednern der sog. westlichen Werte, die ja, seit es sie gibt, durch Kriege verbreitet werden (müssen. Weil man sie praktisch nur durch Zwang einem glücklich lebenden Individuum aufzwingen kann! Interessanterweise ist deshalb auch in vielen Verfassungen das Recht auf ein glückliches Leben festgeschrieben) !

  2. Hallo Baukje,
    ich habe in meinem Blog einige kritische Gedanken zum BLG zusammengefasst. Der artikel ist hier: https://www.raphael-bolius.com/webdesignblog/das-bedingungslose-grundeinkommen-blg/

    Was mir nicht klar ist, bzw. was in den meisten Argumentationen ja nie zur Sprache kommt: Was macht „der Markt“, wenn jeder eine Grundsumme zur Verfügung hat. Meiner Meinung nach werden lebensnotwendige Güter wie Wohnungen damit automatisch teurer werden und jeglichen positiven Effekt des BLG somit verhindern. Gibt es dazu Überlegungen? Das würde mich sehr interessieren.

  3. „Sichert die Höhe Existenz und gesellschaftliche Teilhabe?
    Um dies zu beurteilen, kann man das aktuelle, von der Bundesregierung festgesetzte Existenzminimum zu Rate ziehen. Es beträgt 750€ im Monat.“ Damit ist ein Leben in Armut möglich aber keine gesellschaftliche Teilhabe. Sie richten sich nach der Bundesregierung, dann sind für sie wohl auch die H4 Sätze ausreichend?

  4. So ist im Moment das Existenzminimum definiert, das ist eine reine Information. Meine persönliche Meinung für eine wünschenswerte BGE-Höhe ist nicht relevant.

  5. Wäre es keine logische Idee das BGE am Gesamtproduktion der Gesellschaft zu kuppeln ?
    Wenn jeder (und auch Betriebe) am Ende des Monats die Helfte des Einkommens (für
    Betriebe die Helfte des Gewinns) in einem gemeinsamen Topf tut und diese Topf wird dann
    anschließend gleichermaßen unter alle Menschen verteilt, dann sollte das, auf die Europäische
    Union gerechnet, pro Person auf ungefähr 1500 Euro pro Monat kommen. Dies wird natürlich
    vor Steuern gemacht, anschließend werden dann Steuern berechnet wie immer.

  6. Wie kommst du auf diese hohe Summe? Es wird ja auch heute schon ein großer Anteil von Einkommen und Gewinnen an den Staat und die Sozialversicherungen abgegeben, daran ändert sich nicht viel durch ein Grundeinkommen.

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