„Was wäre, wenn zum 01.01.2019 ein Bedingungsloses Grundeinkommen schrittweise eingeführt werden würde?“
Mit dieser Frage haben wir uns bei der Utopie-Werkstatt auf der Utopie-Konferenz in Lüneburg beschäftigt. Dabei haben wir uns gefragt, wie solche ersten Schritte aussehen könnten, und drei mögliche Varianten entwickelt.
Um es gleich vorweg zu nehmen, mir gefallen alle drei und ich würde am liebsten auch gleich mit allen dreien gleichzeitig anfangen. Und wer nun bemängeln möchte, dass das alles noch kein echtes Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) ist, der möge eine Alternative vorschlagen, bei der ein ganzes BGE zum 01.01.2019 eingeführt würde. Denn für alle späteren Termine spricht ja nichts dagegen, bis dahin schon mal mit einzelnen Schritten anzufangen.
Kindergrundeinkommen
Variante 1: Gruppenweise Einführung nach Alter. In dieser Idee könnte man zum Beispiel damit anfangen, für Kinder das sächliche Existenzminimum bedingungslos auszuzahlen. Dafür müssten nur zwei Änderungen erfolgen: Für die 18 Millionen Kinder(-geldberechtigten) müsste das heutige Kindergeld auf 400 Euro erhöht werden und die Anrechnung in der Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern entfallen. Kindergeld, Kinderzuschlag, Regelsatz für Kinder im Hartz IV und Steuerfreibetrag für Kinder würden ersetzt werden, die darüber hinaus entstehenden Mehrkosten könnten aus dem Haushaltsüberschuss bezahlt werden, wie eine aktuelle Springer-Studie zeigt. Bürokratie würde an dieser Stelle vereinfacht und das bestehende System der Kindergeldzahlung könnte genutzt werden.
Kinderarmut könnte durch die bedingungslose Zahlung eines Kindergrundeinkommens von 400 Euro deutlich reduziert werden – und damit auch alle Folgekosten von Kinderarmut. Schlechtere Bildungsergebnisse und Erwerbsperspektiven, höheres Erkrankungsrisiko und geringere soziokulturelle Teilhabe der Kinder kosten die Gesellschaft langfristig viel Geld, zusätzlich zum individuellen Leid und verschenktem Potential.
Verdeckte Armut würde verringert durch die stark vereinfachte Antragstellung entsprechend des heutigen Kindergeldes. Unterstützung für Kinder wäre gleichmäßig an alle verteilt, Familien oberhalb des Sozialhilfeniveaus wären nicht mehr benachteiligt. Großverdiener oberhalb eines Jahreseinkommens von 100.000 Euro würden im Gegensatz zu heute nicht mehr überproportional profitieren.
Nachteil wäre hier, dass es noch kein volles Kindergrundeinkommen wäre. Je nach Familiensituation wären weiterhin die stigmatisierenden BUT-Berechtigungen (Bildung und Teilhabe Leistungen) erforderlich. Das Kindergrundeinkommen auf eine realistische Gesamthöhe von z.B. 600 Euro zu erhöhen, um auch dieses Problem zu lösen, wäre dann ein möglicher zweiter Schritt.
Die nächste Gruppe könnten dann sinnvollerweise Rentner sein. Wie genau eine bedingungslose Grundsicherung im Alter gestaltet und finanziert werden kann, muss so oder so in den nächsten Jahren geklärt werden.
Grundeinkommen statt Subventionen
Variante 2: Gruppenweise Einführung nach Region. Um weitere Erfahrungen mit bedingungslosen Zahlungen eines Grundeinkommens zu sammeln, werden vielfach Experimente und Modellversuche auch in Deutschland gefordert. Regionale Untersuchungen ermöglichen einen überschaubareren finanziellen und organisatorischen Aufwand als eine komplette bundesweite Einführung. Solche Pilotprojekte sind an gewisse rechtliche Voraussetzungen geknüpft, aber laut Aussage des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags grundsätzlich möglich.
Bei der Planung eines solchen regionales Projektes kommt es schnell zu Neid-Debatten à la “Warum dort und nicht bei mir”. Deswegen ist es sinnvoll, eine Region auszuwählen, bei der es einen allgemein anerkannten Handlungsbedarf gibt, bei der das Grundeinkommen belastbar untersucht werden kann und für die bereits Gelder zur Verfügung stehen.
Das ist aktuell zum Beispiel für die Braunkohleregionen der Fall. Es besteht ein aktueller Handlungsbedarf, die “Kohlekommission” berät noch bis zum Ende des Jahres über die Gestaltung des Ausstiegs aus der Braunkohle und den damit zu leistenden Strukturwandel in den Revieren. Weit über die lokalen Akteure hinaus bestehen Interessen, sei es der Klimaschutz oder auch die Stromversorgung. Für die Lausitz sind bereits bis zu 1,5 Milliarden Euro an Strukturförder-Subventionen eingeplant. Die Initiative “BGE statt Braunkohle” schlägt vor, einen Teil davon als lokales Grundeinkommen an die Menschen direkt auszuzahlen. Das wäre „Wirtschaftsförderung von unten”, Kaufkraftstärkung und Grundeinkommens-Experiment in einem. Es könnte die Frage untersucht werden, ob Subventionen an die Menschen besser investiert sind, als klassische Zahlungen an globale Konzerne in der Hoffnung auf Schaffung von Arbeitsplätzen. Nebenbei könnten in Lausitz und Rheinischem Revier auch Aspekte von Landflucht und Ost-West-Vergleiche betrachtet werden.
Stellt sich das Prinzip des Grundeinkommens als Subvention in strukturschwachen Regionen als erfolgreich heraus, könnte es auch für andere Standorte in der Zukunft angewendet werden. Und sich damit vielleicht auch zu einem Teil der Lösung von Problemen durch die Digitalisierung etablieren. Denn auch hier werden voraussichtlich immer weniger Erträge der Wertschöpfung von Produktion und Dienstleistung über Löhne in die Bevölkerung verteilt werden, wenn immer mehr der bisherigen Arbeitsplätze durch Automatisierung und KI ersetzt werden. Gleichzeitig wäre das Grundeinkommen eine Basis für die Erschließung neuer Tätigkeitsfelder und Mittel sozialer Sicherung unter wirtschaftlich disruptiven Bedingungen.
Euro-Dividende
Variante 3: Kleine Beträge für Alle. Hier handelt es sich um das Konzept eines steigenden Geldbetrags für alle, ein Grundeinkommen, das von unten in die gesamte Gesellschaft gleichmäßig hinein wächst. Die Idee dabei ist es, sich mit kleinen Schritten anzunähern, quasi als vertrauensbildende Maßnahme, um die Akzeptanz zum BGE zu verbessern. Die Frage nach einer geeigneten Höhe des Grundeinkommens müsste dabei (zunächst) nicht beantwortet werden, sondern könnte Ergebnis des Prozesses sein, aber auch fortwährend weiterentwickelt werden.
Für die Finanzierung eines solchen partiellen Grundeinkommens (also keines Existenz- und Teilhabe-sichernden BGEs) käme zum Beispiel eine Euro-Dividende in Frage, wie sie schon durch eine Anfrage an den wissenschaftlichen Dienst von Katja Kipping ins Spiel gebracht wurde. Eine europäische Regelung zugunsten einer erhöhten Mehrwertsteuer könnte dabei eine interessante Rolle spielen.
Es käme einer deutlichen Stärkung der europäischen Idee zugute, wenn es neben Wirtschaft und Währung auch einen gemeinsamen Teil sozialer Sicherung gäbe. Allerdings wäre die Definition der Bezugsberechtigten hierfür auch schon direkt zu klären. Soll es um Europäische Staatsbürger gehen, um Angehörige der Euro-Staaten oder um alle mit einem rechtmäßigen Wohnsitz in der EU?
Kritik an Erhöhungen der Mehrwertsteuer kommen meist von links, da Haushalte mit kleineren Einkommen einen prozentual höheren Anteil für Konsum ausgeben. Eine Dividende könnte, wenn sie nicht auf andere bestehende Sozialleistungen angerechnet werden würde, diesen Nachteil ausgleichen. Die Mehrwertsteuer würde dann bis zu einem gewissen Maß quasi als Bonus vorab ausgezahlt werden, der Konsum bis zu einer definierte Höhe bliebe indirekt mehrwertsteuerfrei. Erst Konsum darüber hinaus wäre effektiv von der Steuererhöhung betroffen. Anders als in dieser Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, käme die Euro-Dividende ohne zusätzlichen bürokratischen Mehraufwand aus, wenn sie pauschal ausgezahlt würde. Oder zumindest ohne Bedürftigkeitsprüfungen, wenn sie nur nach ohnehin bekannten Daten wie Alter und Wohnort gestaffelt wäre.
Für ein vollständiges Grundeinkommen würde so eine vorab ausgezahlte Mehrwertsteuer freilich nicht ausreichen, sondern zunächst vor allem die Mehrkosten der Steuererhöhung decken. Nichts desto trotz wäre es eine relativ einfache Möglichkeit, ein System für bedingungslose Zahlungen an alle EU-Bewohner/Bürger zu etablieren, welches dann in weiteren Schritten auch durch andere (Steuer-)Einnahmen weiter gesteigert werden könnte, bis es in allen Ländern die Existenz und Teilhabe tatsächlich sichert.
Neben der Schaffung einer Europäischen Republik mit gleichen demokratischen Bürgerrechten für alle in der EU, wie es von Ulrike Guérot vorgeschlagen wird, könnte die Euro-Dividende damit nicht nur ein erster Schritt in Richtung Grundeinkommen sein, sondern auch ein Mittel gegen Nationalismus und ein Zerbrechen der Europäischen Union.
Fazit
Alle drei Wege könnten unabhängig voneinander beschlossen und begonnen werden und sinnvolle Bausteine auf dem Weg zu einem Bedingungslosen Grundeinkommen in voller Höhe und für alle sein.
Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der Freiwilligkeit. Gebt jeden der ein BGE haben möchte ein BGE. Richtet dafür eine Steuerklasse BGE ein. Kinderfreibetrag, Ehegattensplitting, Subventionen abschaffen. Alles hat seien Preis. Finanztransaktionssteuer einführen. usw. usw.
Interessanter Vorschlag. Sollten Steuern deiner Meinung nach insgesamt freiwillig sein? Oder meinst du nur der Erhalt des BGE sollte freiwillig sein?
Schrittweise Einführung einer bedingungslosen Existenzsicherung über Kindergrundeinkommen und Ersetzung von Armutsrenten durch existenzsicherndes Grundeinkommen halte ich angesichts der Kinder- und Altersarmut für ein Gebot der Stunde.
Wichtig finde ich auch, bedingungslose Existenzsicherung nicht nur monetär zu denken, sondern
auch nach Wegen zu suchen, dass menschliche Grundbedürfnisse nach Nahrung, Wohnung, Bildung, Gesundheit, kultureller Teilhabe, Mobilität nicht als Ware auf dem sog. freien Markt verhandelbar sondern als Gemeingüter zu schützen sind, die allen Menschen gleichermaßen zugänglich gemacht gehören, unabhängig von Einkommen. Klar, auch eine Utopie, die vor allem eine solidarisch-ökologische Ökonomie braucht, um wegzukommen vom zerstörerischen Profit- u. Wachstumsprimat des vorherrschenden Wirtschaftssystems. Aber wie sagt der Grundeinkommensbefürworter André Gorz: „Seid realistisch, verlangt das Unmögliche“. 🙂
„der möge eine Alternative vorschlagen, bei der ein ganzes BGE zum 01.01.2019 eingeführt würde.“
Grds. braucht eine Umstellung auf ein bGE ein Jahr in der Verwaltung, also frühestens zum 1.1.20
1. Kindergrundeinkommen
vgl. das Urteil des BVerfG vom 25.9.1992 (https://lexetius.com/1992,419 Leitsatz 3), wer weniger Einkommen hat als er Existenzminima für seine Familie benötigt, ist vom Finanzamt aufzustocken, nicht vom Sozialamt !
2. Grundeinkommen statt Subventionen
das ist NICHT bedingungslos, individuelle Sozialleistungen über bGE hinaus müssen nach Urteil des BVerfG vom 9.2.2010 (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/02/ls20100209_1bvl000109.html Leitsatz 4)
weiterhin gewährt werden
3. Euro-Dividende
Die Euro-Dividende ist nur ein Ausgleich einer MwSt.-Erhöhung, es ist also Unfug, Steuern zu erhöhen, um diese Steuererhöhung dann auszuzahlen. Das Geld kann man gleich den Bürgern lassen.
Deshalb wählt man ja die negative Einkommensteuer, um nicht die Steuern zu erhöhen, sondern die Freibeträge durch Besteuerung ab dem ersten Cent auszuleihen !
„Fazit
Alle drei Wege könnten unabhängig voneinander beschlossen und begonnen werden und sinnvolle Bausteine auf dem Weg zu einem Bedingungslosen Grundeinkommen in voller Höhe und für alle sein.“
Sie bringen nichts, denn das bGE ist nur die VORAB-Auszahlung der Freibeträge, um anschließend alle Einkommen ab dem ersten Cent zu besteuern. Das kostet nicht mehr als heute die Grundsicherungen und Aufstockungen, die Freibeträge der Erwerbstätigen werden nur ausgeliehen !
Wenn man die Freibeträge nicht mit ausleiht, kostet es nur mehr Geld (Steuern). Deshalb funktionieren Teillösungen wie in Finnland eben nicht, weil sie nicht kostenneutral sind.
Man kann der Politik vorwerfen, dass sie nicht professionell vorgeht. Aber das ist keine Ausrede dafür, dass die bGE-Bewegung auch unprofessionell agiert.
Professionell ist die Anwendung der IPO (Input – Processing – Output), durch Festlegung von Input und Output ist der Prozess schon eindeutig definiert.
Der Output des Prozesses als SOLL ist durch die 4 Kriterien des Netzwerkes (https://www.grundeinkommen.de/grundeinkommen/idee ) definiert,
der Input durch die 3 Leitsätze der IST-Analyse des BVerfG vom 25.9.1992 (https://lexetius.com/1992,419 ).
Die 3 Leitsätze sind durch die ersten 3 Kriterien des Netzwerkes erfüllt, der Übergang vom IST zum SOLL ist die VORAB-Auszahlung der Grundfreibeträge Erwerbstätiger bei anschließender Besteuerung der Einkommen ab dem ersten Cent (OHNE Bedarfsprüfung).
Auf diese Art und Weise leiht man die Grundfreibeträge nur aus, das bGE kostet nur wie bisher Grundsicherung und Aufstockung, aber unbürokratisch !
Der Leitsatz 3 des Urteiles ist die Kritik des BVerfG am heutigen Aufstockungssystem und begründet den Handlungsbedarf für ein bGE.
Das Kriterium 4 des Netzwerkes „OHNE Zwang zu Arbeit ODER anderen Gegenleistungen“ legt zusätzlich fest, dass die Steuern sich für bGE nicht erhöhen ! Das wäre nämlich eine Gegenleistung !
Fazit : das bGE kann vollstzändig jederzeit zum Jahreswechsel eingeführt werden, wie z.B. schon zum 1.1.96 das Kindergeld statt Kinderfreibetrag.
Was kann denn mit Schritt-für-Schritt-Annäherungsmodelles an Schluss-Ziel X im Falle eines BGE geleistet werden ?
Der Verwaltungsaufwand von Kindergeld- und Grundrenten- oder HartzIV-Reformen, wäre doch erheblich – nur um ihn nach ein paar Jahren wieder umzustoßen und durch vielleicht noch einmal diesen oder jenen Teilschritt zu ersetzen …
Es wird doch ökologisch, geo´strategisch´. psychologisch … höchste Zeit, erwirtschaftete Mittel so sparsam und aufgaben-angemessen wie möglich einzusetzen: minimierter Ressourcen-Verbrauch auf allen Ebenen muss Gebot der Stunde werden.
Das müsste für Reformen, besser: Kursänderungen am allergewichtigsten gelten …
Nun haben wir es aber mit Systemverkrustungen und Wucherungen in einem Ausmaß zu tun, dem mit den Mitteln bisheriger Parteien-´Demokratie´ welcher denkbaren alten wie neuen Couleur immer allein nicht mehr beizuommen ist …
Parteien und Parlamente leisten Unerlässliches nur dort, wo sie sich starken und hochlebendigen bürgerschaftlichen Gegengewichten aussetzen müssen, ja dürfen, damit wirklich erörtert und konsensual (systemisches Konsensieren!) abgeklärt wird, wie eine Gesellschaft leben, bestimmte Lebensweisen kultivieren und andere zurückfahren oder umakzentuieren möchte…
Eine Fülle von NGOs, Verbänden, Gewerkschaften, Lobbies… und Straßen-Demos werden hier nicht allein für neue Fruchtbarkeit sorgen können!
Die Idee, bei der ich in meinen Überlegungen gelandet bin, wäre als Resultante einer entschiedenen Konventsbewegung in allen Ecken der Gesellschaft die einer LOS-BÜRGER/INNEN-VERSAMMLUNG auf Bundesebene als KORREKTIV-GEWICHT zu jeder Form von parteipolitisch festgefahrenen Parlamentarismus , wie er allen heute entschieden zu viele Kräfte raubt …
Sie sähe ich gerne dynamisch angestoßen:
Vgl: http://buergerbeteiligung-neu-etablieren.de/LBK/0.html
zum BGE: http://buergerbeteiligung-neu-etablieren.de/LBK/7.html
Könnte dergleichen irgendjemanden hier überzeugen ? Freue mich auf Rückmeldungen ! – Merci!
… und bezogen auf eine EU, wie wir sie in meinen Augen anzielen sollten – BGE-Möglichkeiten inklusive:
http://buergerbeteiligung-neu-etablieren.de/LBK/22c1.html
Finde ich auch sehr interessant: „Steuerklasse BGE“ 8)
– den Blog finde ich sehr interessant und ermutigend: hier werden Strategien differenziert und in Variationen ohne SchwatzWeiss-Zwang dargestellt. Klasse! – ich abonniere und empfehle weiter!
Ein Bedingungsloses Grundeinkommen wird eh kommen, sollte jedem klar sein.
Finanzierbar ist es auch, und dass nicht nur mit einem Model.
http://www.bge-rechner.de/finanzierung.html
Nur der Anfang der sich so zäh hinzieht ist unser dickster Brocken.
Ich denke der erste vernünftige Schritt sollte die Abschaffung der Sanktionen sein.
Die Menschenwürde sollte nicht aufgrund des Jobcenters verloren gehen.
Womöglich kommt das BGE mit einem einzigen Antrag, und zwar mit der Angabe des Kontos sowie einer Kopie des Personalausweises.
Einfach und sachlich gehalten, ohne Bürokratienmüllhalden.
Es gibt sicher viele “grantige“ Leute die es nicht annehmen würden (warum auch immer), dadurch würde es auch zu denen kommen die es wirklich wollen/brauchen, und zwar ohne würdelose Bedürftigkeitsprüfungen.
Die Gruppe, die bei den Überlegungen um ein Grundeinkommen leider stets außen vorgelassen wird, ist die Gruppe derer, die durch Schicksalsschläge berufs- oder arbeitsunfähig geworden sind. Dabei ist dies heute die am wenigsten abgesicherte Gruppe von allen, denn Betroffene haben nicht automatisch Anspruch auf entsprechende Leistungen, sondern müssen diese oft erst in jahrelangen und kräftezehrenden Gerichtsprozessen sowie hahnebüchenen und menschenunwürdigen Begutachtungen erkämpfen. Und das in einer Situation, die meist ohnehin schon katastrophal genug ist. Anstatt sich auf die Genesung konzentrieren zu können, müssen diese Menschen durch ein Martyrium der Anspruchsabwehr seitens Versicherungen, Ämtern und Schädigern. Kein Wunder, daß sich manche nie wieder erholen. Das Problem an dieser Gruppe ist, daß sie keinen klassifizierten Status besitzt. Rentner, Kinder, Arbeitslose – das sind Gruppen, die an konkreten Kriterien festgemacht werden können, Berufs- und Arbeitsunfähige dahingegen nicht. Denn wer kann schon sagen, welche medizinischen Kriterien genau für bspw. 50 % Berufsunfähigkeit eines Lehrers oder Malers erfüllt sein müssen ( Vgl. Prof. Schwintowski), zumal bei Erkrankungen/Schädigungen im psychisch-neurologischen Bereich. Das gerade aber macht es so schwierig, Ansprüche auf Leistungen durchsetzen zu können. Mal ganz abgesehen davon, daß Versicherungen natürlich auch gar keine Lust haben, zu zahlen, und Gutachter mit Versicherungsaufträgen zu gut verdienen, um wirklich hundertprozentig neutrale Begutachtungen zu gewährleisten – sofern sie denn überhaupt möglich sind. Wie gesagt, die Kriterien sind hier sehr dehnbar bis wissenschaftlich überhaupt nicht verbindlich definierbar. Deshalb braucht gerade diese Gruppe ein bedingungsloses Grundeinkommen mehr als jede andere Gruppe. Und da jeder von heute auf morgen von einem solchen Schicksalsschlag betroffen sein kann, erkennen wir, daß wir ein Grundeinkommen nicht nach Gruppen einteilen können, sondern bedingungslos allen gewährleisten müssen.
Als Versuchsgruppe sollten die in den Genuss der BGE kommen, die schon geleistet haben und nun durch Krankheit oder Frührente von Armut betroffen sind. Mit 1000 € wären diese Menschen dann dazu in der Lage ihre Würde und ggf. ihre Gesundheit zu stabilsieren. Mit der noch möglichen Genesung und der Restleistungsfähigkeit könnte dann jeder selbst bestimmen, inwieweit er sich den Schickanen der Ausbeutung noch weiter hingibt. Die Betroffenen könnten sich endlich auf sich selbst besinnen. Chancen finden und nutzen, erfordert Ressoucen, die diese Leute leider nicht mehr allzuviele haben. Mit dem BGE hätten sie das aber. Der Druck von Außen wäre weg und der Weg frei für Kreativität und auch für Mitmenschlichkeit, weil der finanzielle Überlebenskampf nicht mehr nötig wäre. Und ich bin sicher, dass das auch ansich ein Mehrwert für die Gesellschaft wäre, denn mit dem Restleitstungsvermögen kann die Oma wieder Oma sein oder der hilfsbereite Nachbar kann in der Hausgemeinschaft helfen. Usw. usf.